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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2006-05-09

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-09

Wortprotokoll

Mit meinem Vorstoss wird der Bundesrat dazu eingeladen, eine Änderung des Alkoholgesetzes mit der Zielsetzung vorzulegen, dass das Monopol des Bundes hinsichtlich der Einfuhr gebrannter Wasser auf diejenigen zu Trink- und Genusszwecken beschränkt wird. Nur Alkohol, der zu anderen Zwecken, z. B. als Treibstoff, [PAGE 613] verwendet wird, kann aus dem Monopol entlassen werden. Das Alkoholmonopol des Bundes wurde ja seinerzeit mit dem Ziel eingeführt, im Sinne der Volksgesundheit den Konsum ausländischer Schnäpse und anderer alkoholischer Getränke einzuschränken und der Kontrolle des Bundes zu unterstellen. An dieser Zielsetzung will die vorliegende Motion nichts ändern.

Zurzeit sind nun aber von verschiedenen Seiten Bestrebungen im Gange, dem Benzin Bioethanol beizumischen, was den CO2-Ausstoss reduzieren würde. Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er verfolgt bei der Einfuhr von Ethanol ein doppeltes Ziel: Zum einen Teil wird kontrolliert, ob das für die Spirituosenproduktion verwendete Ethanol besteuert wird, zum anderen soll die Schweizer Ethanolproduktion im internationalen Markt geschützt werden. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, die Einfuhr jenes Bioethanols sei zu liberalisieren, das dem Benzin beigemischt wird, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren und fossile Energie durch erneuerbare zu ersetzen. Er ist deshalb bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Mittlerweile hat der Bundesrat mit einer Medienmitteilung vom 3. Mai 2006 bekannt gegeben, dass er die Botschaft zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes verabschiedet hat. Mit der steuerlichen Förderung von umweltschonenden Treibstoffen will er ein Anliegen der Umweltpolitik umsetzen und diese Treibstoffe ganz von der Mineralölsteuer befreien. Die Mindereinnahmen sollen dann durch eine höhere Besteuerung des Benzins kompensiert werden. Der Bundesrat will also steuerliche Anreize schaffen, um die Nachfrage nach umweltschonenden Treibstoffen zu vergrössern. Er ist deshalb bereit, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen wie Biogas, Bioethanol, Biodiesel, pflanzliche und tierische Öle von der Mineralölsteuer zu befreien. Immerhin ist heute ein Liter importiertes Bioethanol mit 72 Rappen belastet.

Ich bin der Meinung, dass die Zielsetzung des Bundesrates sowie die Umsetzung meiner Motion den Umweltanliegen dienen. Ich bin gespannt, ob Kollege Studer nur den Alkohol meint, der für Trinkzwecke verwendet wird. Ich bin der Meinung, dass der Vorstoss grundsätzlich richtig ist und dass Bundesrat Merz bestätigen kann, dass damit an der Monopolstellung des Bundes für Trinkalkohol nichts geändert wird. Ich nehme an, dass dies das Anliegen von Kollege Studer ist.