preparatory:AB 65078
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-05-09
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist schon so, dass man Anreize auch ankündigen kann und dass dann möglicherweise gewisse Bewegungen in Richtung Schweiz passieren.
Aber jetzt versetze ich mich in die Lage eines Unternehmens, das sich irgendwo im europäischen Raum überlegt, welches sein bester Standort ist. Dann werde ich mir folgende Fragen stellen: Wo produziere ich? Wo sind die Märkte? Wo ist mein Hauptsitz? Wo versteuere ich? Wo setze ich die Produkte ab? Welches sind die Beziehungen? Welche Freiheiten des Handels habe ich? Welche Zugänge zu den Märkten habe ich? Welche menschlichen Ressourcen stehen mir zur Verfügung? Das ist ein ganzer Kranz von Überlegungen. Da spielt die Besteuerung eine grosse Rolle, aber nicht derart, dass man sagen könnte: Keine Steuern ziehen viele Unternehmen an.
Die Unternehmen haben andere Kriterien für ihre Standortwahl. Das Beispiel, das wir jüngst im Kanton Freiburg erlebt haben, hat gezeigt, dass das Unternehmen nicht aus steuerlichen Gründen darauf verzichtet hat, sich in der Schweiz anzusiedeln, sondern dass es andere Überlegungen waren. Ich bin überzeugt, dass die Kantone in dieser Richtung dank der Freiheit, die sie in der Gestaltung ihrer Steuergesetze haben, schon sehr viel tun, gerade im Zusammenhang mit den Holdingstandorten. Das war ja das Thema bei der Unternehmenssteuerreform I. Dort hat man in den Kantonen sehr viel gemacht. Das hat auch einen kantonalen Steuerwettbewerb ausgelöst, den ich selber sehr begrüsse und von dem ich hoffe, dass er auch weitergeht, damit die Kantone hier eben ihre Möglichkeiten und ihre Chancen ausnutzen.
Ich denke, dass wir hier sehr viel zu bieten haben. Wir haben auch in Bezug auf alle anderen genannten Bedingungen viel zu bieten, aufgrund derer sich ein Unternehmen entscheidet, seinen Wohnsitz bzw. seinen Produktionsstandort oder seinen Unternehmensstandort in der Schweiz zu nehmen, was nicht dasselbe sein muss.