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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-09-27

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Versuchung ist gross, lapidar festzustellen: 124 Jahre sind genug. Denn seit 124 Jahren ist der Bistumsartikel nicht mehr angewendet worden. Das würde aber zu kurz greifen. Es gilt zu fragen:

1. Warum hat man den Bistumsartikel 1874 eingeführt?

[PAGE 1035] 2. Ist der Bistumsartikel auch heute noch konsensfähig?

In der Zeit des Kulturkampfes sollte der Bistumsartikel die katholische Kirche zurückbinden. Wenn dies im 19. Jahrhundert im Interesse des Religionsfriedens und zum Schutze des jungen Bundesstaates noch Sinn machte, so liegen diese Ereignisse heute weit hinter uns. Der Bistumsartikel als der letzte der so genannten konfessionellen Ausnahmebestimmungen erscheint aus heutiger Sicht unnötig.

Er ist aber zudem aus mindestens drei Gründen abzulehnen:

1. Er verletzt die Religionsfreiheit, da er einen Eingriff in die Freiheit der Selbstorganisation und der Selbstbestimmung darstellt.

2. Er verletzt die Rechtsgleichheit, da er in der Praxis einzig gegen die römisch-katholische Kirche gerichtet war und ist. Alle andern Religionsgemeinschaften können ihre interne Organisation richtigerweise selber regeln.

3. Er verletzt das Völkerrecht, d. h. Artikel 9 EMRK und den Uno-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte, da für die Genehmigungspflicht kein öffentliches Sicherheitsinteresse mehr besteht.

Aus religionspolizeilichen Gründen könnten die Kantone und der Bund auch nach der Aufhebung des Bistumsartikels jederzeit eingreifen.

Auch wenn diese verfassungsrechtlichen Vorbehalte weitgehend geteilt werden, so möchten bestimmte Kreise doch am Bistumsartikel festhalten; dies aus verschiedenen Gründen. Die eine Gruppe befürchtet mit der Aufhebung des Artikels eine Aufwertung der katholischen Kirche. Andere Gruppen wieder befürchten die Einrichtung zahlloser neuer Bistümer durch den Vatikan in allen Teilen der Schweiz. Schliesslich gibt es noch diejenigen Kreise, die den Bistumsartikel als Pfand so lange in der Bundesverfassung belassen wollen, bis ein Religionsartikel die Verpflichtung der religiösen Institutionen zu Rechtsstaatlichkeit, innerer Demokratie, Toleranz und Transparenz umschreibt und zudem auch noch die Mitwirkung und Mitentscheidung der Ortskirchen bei der Wahl der Bischöfe regelt.

Ist es nun tatsächlich - so muss ich fragen - Aufgabe des Staates, die Probleme um eine kirchliche Glaubensgemeinschaft und in ihr in einem Verfassungsartikel zu regeln? Damit würde gerade verkannt, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit den Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften das Recht zugesteht, ihre innere Organisation in eigener Verantwortung im Einklang mit dem staatlichen Recht zu regeln.

Die FDP-Fraktion kommt daher in einer Gesamtbewertung zum Schluss, der Bistumsartikel sei aufzuheben und auf einen Religionsartikel sei zu verzichten. Ein Religionsartikel würde uns neue Probleme bescheren.

Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, der Aufhebung des Bistumsartikels zuzustimmen und auf einen Religionsartikel zu verzichten.