Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2006-05-10
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-05-10
Wortprotokoll
Ich möchte hier als Unternehmer ein paar Aspekte in die Diskussion einbringen. Es gibt in der Schweiz verschiedenste Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz der öffentlichen Hand sind, seien dies Schlachthäuser auf Gemeindeebene, Kantonalbanken und Elektrizitätswerke auf Kantonsebene, bis hin zu SBB, Post, Swisscom oder Ruag auf Bundesebene. Unter welchen Bedingungen ist der Staat fähig, solche Unternehmungen erfolgreich zu führen? Welche Risiken und Gefahren beinhaltet diese Konstellation? Diese Fragen müssen wir beantworten, wenn wir heute die Entscheidung darüber fällen, ob die Swisscom privatisiert werden soll oder nicht.
Sehr oft haben die staatlichen Unternehmen ihre Wurzeln darin, dass öffentliche Bedürfnisse befriedigt werden [PAGE 643] mussten. Diese Firmen hatten den Auftrag, Grundbedürfnisse der Bevölkerung, von denen die Politik das Gefühl hatte, dass sie von privaten Unternehmen nicht zweckmässig befriedigt werden konnten, zufrieden zu stellen, so zum Beispiel eben die Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Mit der allgemeinen Globalisierung, mit der Dynamisierung, mit der Öffnung der Märkte werden diese Monopolbetriebe der weltweiten Konkurrenz ausgesetzt. Entsprechend versuchen sie heute - ja, sie sind verpflichtet, das zu tun -, dem Dilemma der schrumpfenden Heimmärkte und Margen zu entfliehen, indem sie ihr Betätigungsfeld ausweiten, um ihr Marktpotenzial zu vergrössern. Die Berner Kantonalbank der Achtzigerjahre mit ihrem Engagement in anderen Kantonen oder sogar im Ausland, das dem Berner Steuerzahler Milliardenverluste eintrug, ist ein ebenso klassisches Beispiel wie die Swissair oder die Swisscom mit ihren unsäglichen Auslandengagements jenseits des ursprünglichen Auftrages. Die Geschichte zeigt, dass dieser Ansatz zum Scheitern verurteilt ist.
1. Die staatlich organisierten Betriebe haben teilweise eine Risikobereitschaft an den Tag gelegt, die objektiv betrachtet nicht verantwortbar und nur damit erklärbar ist, dass das Risiko nicht persönlich getragen werden musste.
2. Der Ansatz ist zum Scheitern verurteilt, weil staatlich beherrschte Unternehmungen zu träge und zu unflexibel sind. Die heutige Entwicklungskadenz und die Dynamik auf den globalisierten Märkten lassen es nicht zu, auf langwierige politische Entscheide bzw. Querelen Rücksicht nehmen zu müssen. Ich erinnere an die Swisscom-Diskussion, die wir im vergangenen Winter über das Auslandengagement geführt haben. Dass die Entwicklungskadenz gerade im Telekommunikationssektor immens ist, brauche ich Ihnen kaum näher zu erläutern.
Mit Festnetzanschlüssen wird bald kein Geld mehr zu verdienen sein. Wer von den hier Anwesenden häufig ins Ausland telefoniert und das nicht gratis über das Internet tut, ist im Prinzip selber schuld. Dann sieht man erst noch den Partner, mit dem man spricht, live auf dem Bildschirm.
3. Eine dem freien Wettbewerb ausgesetzte Firma kann es sich heute nicht mehr leisten, bei der Bestückung des Verwaltungsrates gezwungen zu sein, auf staatliche Quoten und Vorgaben Rücksicht zu nehmen.
Es gibt, wenn wir das genau überlegen, kaum wirkliche Gründe, die gegen eine Privatisierung der Swisscom sprechen. Die Privatisierung liegt im Interesse der Firma selbst, indem sie den uneingeschränkten unternehmerischen Handlungsspielraum erhält und ausschöpfen kann. Die Unternehmensleitung der Swisscom hat auch ausdrücklich den Wunsch geäussert, diesen Freiraum zu erhalten. Die Privatisierung liegt aber auch im Interesse des Umfelds, der öffentlichen Hand. Die Steuerzahler werden aus dem Risiko entlassen, und marktverzerrende Strukturen können aufgebrochen werden.
Es bleibt das Argument des Service public. Die Garantie des Service public ist kein Hinderungsgrund gegen eine Privatisierung der Swisscom. Der Bund kann die Grundversorgung besser über den regulatorischen Rahmen sicherstellen, indem er den Grundversorgungsauftrag definiert, indem er ihn vergibt und indem er ihn kontrolliert. Das tut er auch. Gleichzeitig als Anbieter aufzutreten führt zu Zielkonflikten. Es ist unseriös. Sie kennen ja den Unterschied zwischen dem Juve-Fussballschiedsrichter-Skandal in Italien und der Swisscom im Bundesbesitz: Es gibt keinen. In beiden Fällen spielt der Schiedsrichter selber in einer der Mannschaften mit. Dabei hätte er unparteiisch für einen fairen Wettbewerb besorgt zu sein.
Als Unternehmer fordere ich Sie auf, der Swisscom den Weg in die Zukunft nicht zu verbauen. Meinen Sie nicht, dass alles so bleibt, wie es ist, wenn jetzt nichts geändert wird. Die Swisscom, wie es sie heute gibt, wird es in dieser Art in zehn Jahren nicht mehr geben. Die Swisscom muss dem schrumpfenden Markt entfliehen können, sie muss sich privatwirtschaftliche Standbeine zulegen können und dafür besorgt sein, dass sie mit dem technologischen Fortschritt mithalten kann. Das ist auch im Interesse der Randregionen, die in ausgesprochenem Masse von technologischen Innovationen profitieren. Ich erinnere hier an die ganze Mobiltelefonie.
Noch ein Wort an meine lieben CVP-Kolleginnen und -Kollegen: Es ist zwar christlich, Opfergaben zu bringen, es ist aber unklug und unvernünftig, Volksvermögen aus rein wahltaktischen Gründen zu opfern und zu vernichten, indem die Swisscom am Gängelband des Bundes gehalten wird.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich danke Ihnen dafür.