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Waber Christian · Nationalrat · 2000-09-27

Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte kein Öl in die Glut der Religionskrieger giessen. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass wir vor einer Volksabstimmung stehen. Das Volk wird sich zur Streichung des Bistumsartikels äussern müssen.

Wir haben es hier mit einem brisanten Thema zu tun, das viele Emotionen weckt - Emotionen, die während bald 130 Jahren, seit wir diesen Artikel in der Bundesverfassung haben, eingedämmt worden sind. Wir konnten in der vergangenen Zeit sehr gut zusammenleben, nicht nur zwischen Protestanten und Katholiken.

Man muss darauf hinweisen, dass in der Schweiz die Religionsfreiheit, die Glaubensfreiheit, wirklich hochgehalten wird, auch gegenüber anderen Religionen. Dieses Grundrecht der Verfassung möchte ich immer sehr hochhalten, aber es gibt doch gegenüber allen Religionsgemeinschaften gewisse Einschränkungen.

Es ist nicht so, wie Herr Janiak hier ausgeführt hat, dass alle Religionsgemeinschaften in der Schweiz sich selber organisieren können, wie sie wollen. Das stimmt nicht. Wir haben in der Verfassung bzw. in der Religions- und Glaubensfreiheit dennoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich anerkannte Landeskirchen. Neu können wir in verschiedenen Kantonen andere Religionsgemeinschaften anerkennen, aber mit ganz genauen rechtlichen Auflagen, z. B. dass das demokratische Verständnis innerhalb der Gemeinschaft zum Ausdruck kommen muss, dass die Finanzen offen gelegt werden und dass man den Religionsfrieden in der Schweiz berücksichtigt.

Es ist überhaupt nicht so, dass es keine Diskriminierungen, keine Einschränkungen gäbe. Es gibt gegenüber Andersgläubigen gewisse Einschränkungen, die - und ich als Vertreter einer Freikirche - auch wir ohne weiteres annehmen und nach denen wir uns richten. Es ist auch so, dass gerade Freikirchen, weil sie eine sehr starke Polarisierung gegenüber den Landeskirchen haben, stigmatisiert werden und dass wir in unserer demokratischen Basisarbeit innerhalb der Freikirchen auch damit leben müssen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass auch innerhalb der katholischen Kirche die Streichung des Bistumsartikels nicht auf einhellige Zustimmung, sondern zum Teil auf Ablehnung stösst. Gerade hier sehen wir, dass auch innerhalb der katholischen Kirche in ihren Strukturen gewisse Strömungen vorhanden sind, die über den Bistumsartikel froh sind. Ich weise auf die Affäre Haas hin, in welcher der Bistumsartikel doch einen gewissen Einfluss hatte.

Es wurde schon angesprochen, dass eben gerade die Deklaration "Dominus Jesus" diesen Effekt der katholischen Kirche zusätzlich noch belastet hat, indem der Anspruch, die allein selig machende Kirche zu sein, gegenüber anderen Kirchen und Religionen sehr diskriminierend ist. Wir wissen aber - darüber bin ich sehr froh -, dass alleine Jesus Christus, das Fundament der Kirchen, eigentlich für uns alle gut ist und dass wir unsere Differenzen auf dieses Fundament reduzieren können.

Die katholische Kirche hat aber durch den Bistumsartikel nicht nur Nachteile, sondern wir müssen auch darauf hinweisen, dass hier die diplomatischen Beziehungen, der diplomatische Status der katholischen Kirche, eben auch sehr grosse Vorteile haben. Hier beantragen wir ja auch nicht eine Streichung oder Aufhebung dieser diplomatischen Vorteile einer Kirche.

Aus diesen Gründen sagt die evangelische und unabhängige Fraktion ganz klar Nein zur Streichung und unterstützt den Antrag der Minderheit Weyeneth.

Wir möchten Sie wirklich darauf hinweisen, dass wir während der bald 130 Jahre, seit wir den Bistumsartikel - diesen einschränkenden Artikel - haben, sehr gut zusammengelebt haben. Wenn er auch toter Buchstabe ist, müssen wir doch sagen, dass er zum religiösen Frieden in der Schweiz beitrug.

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