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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-05-10

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Frau Kollegin Huguenin möchte mit ihrer Initiative eine Änderung des Parlamentsrechtes, genau genommen von Artikel 61 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes, indem die minimale Grösse einer Fraktion, die bisher auf fünf Personen festgelegt ist, auf drei gesenkt würde. Die Initiantin erinnert in der Begründung ihrer Initiative an die Tatsache, dass gegenwärtig fünf Mitglieder unseres Rates fraktionslos sind. Damit haben diese sogenannt Fraktionslosen eben auch keinen Einsitz in den Kommissionen, und speziell erwähnt die Initiantin in diesem Zusammenhang auch Artikel 154 der Bundesverfassung, welcher besagt: "Die Mitglieder der Bundesversammlung können Fraktionen bilden."

Eine Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Dabei wird insbesondere mit vier Argumenten gefochten:

1. Sinn und Zweck der Bildung von Fraktionen ist die speditive und organisierte Erledigung unserer Ratsgeschäfte. Mit der Festsetzung einer zu tiefen Mindestzahl wird allenfalls das Gegenteil erreicht, indem nämlich eine Aufsplitterung unseres Parlamentes in sehr viele kleine Gruppierungen bewirkt wird.

2. Es ist auch eine Frage der Verhältnismässigkeit, ob beispielsweise eine Gruppierung - nach dem Wunsch der Initiantin - von drei Parlamentarierinnen oder Parlamentariern in einer Debatte der Kategorie III die gleiche Redezeit beanspruchen könnte wie die grösste Fraktion mit etwa 60 Mitgliedern. Auch die Gewichtung der Fraktionen im Büro würde damit allenfalls unverhältnismässig zugunsten der kleinen Gruppierungen verschoben.

3. In organisierten Debatten erhalten nach gängiger Praxis die sogenannt Fraktionslosen heute schon eine Redezeit zugeteilt. Ein Beispiel war die Debatte von heute Vormittag zur Swisscom-Privatisierung. Da haben die Kollegen Vanek, Bäumle und Bernhard Hess zusammen sechs Minuten Redezeit beanspruchen können, also drei der fünf sogenannt Fraktionslosen waren hier am Rednerpult. Drei dieser fünf Personen haben zusammen sechs Minuten erhalten, und die restlichen 195 Kolleginnen und Kollegen total 175 Minuten. Man kann also nicht sagen, dass diese Kolleginnen und Kollegen unverhältnismässig wenig Zeit am Mikrofon erhalten würden. Heute Vormittag haben wir das Gegenteil bewiesen.

4. Der Wortlaut des Gesetzes, welches die Bildung von Fraktionen regelt, ist dermassen offen formuliert, dass es beispielsweise auch den fünf momentan sogenannt fraktionslos gebliebenen Kolleginnen und Kollegen durchaus möglich sein sollte, sich einer Fraktion anzuschliessen.

Die Minderheit der Kommission, welche der Initiative Folge geben möchte, führt als Argument den filigranen Aufbau und die filigrane Gestaltung der Schweiz an; dies führe dazu, dass es immer wieder kleine und kleinste Gruppierungen gebe, welche im Parlament Einsitz nähmen. Vielfach seien es politische Splittergruppen, welche allenfalls auch ihre spezielle kulturelle oder sprachliche Identität für sich beanspruchten.

Trotzdem beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben und es beim geltenden Recht zu belassen.