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preparatory:AB 65265

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-05-10

Wortprotokoll

Im Wissen, dass ich mich nicht zum ersten Mal mit Herrn Kollega Gross in staatspolitischen Fragen streite, fühle ich mich in der Funktion als Sprecher der Kommissionsmehrheit zu einer Replik sogar verpflichtet. Drei Punkte gilt es am Votum von Kollega Gross richtig zu stellen:

1. Sie haben richtig bemerkt, dass das Parlament in der ersten Phase dieses Finanzreferendum gutgeheissen hat und nun eine Subkommission daran ist, die Vorbereitungsarbeiten dazu zu leisten. Die Arbeit wird dann in der vorberatenden Kommission fortgesetzt. Aber, Herr Gross, Sie können von hier aus nicht auf Vorrat legiferieren, indem Sie nun das Gegenstück zu diesem Finanzreferendum fordern. Sollte dieses Finanzreferendum allenfalls nicht nur vor dem Parlament, sondern auch vor dem Volk und vor den Ständen Bestand haben, dann sind Sie aufgerufen, allenfalls diese Austarierung, wie Sie sie hier dargelegt haben, die Austarierung zwischen den reformerischen und den konservativen Elementen in den Volksrechten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, wieder zu fordern.

2. Sie haben von der "verunglückten" allgemeinen Volksinitiative gesprochen. Es ist natürlich interessant und geschieht nicht zum ersten Mal in der Politik, dass man die Gelegenheit benützt, zwar ungeliebte und vor einiger Zeit von einem selbst bekämpfte Vorlagen zu rühmen, sie seien jetzt gleichwohl nicht so schlecht, aber auf der anderen Seite dann deren Nachteile wieder aufzählt. Ich kann mich daran erinnern, dass Sie sich vehement gegen die Einführung der allgemeinen Volksinitiative gewehrt haben. Der Souverän hat sie eingeführt, und heute brauchen Sie diese Volksinitiative als Argument für Ihr Anliegen. Das ist in der Politik normal, aber das musste von hier aus mindestens in dieser Klarheit gesagt werden.

3. Noch an Kollega Stöckli: Wenn der Bundesrat vor zwanzig Jahren oder vor zehn Jahren bemerkt hat, die Hälfte der Initiativen, die auf Verfassungsstufe - notgedrungen, in der Schweiz - eingegeben würden, wären eigentlich auf Gesetzesstufe anzusiedeln: Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass bei der Einführung der Gesetzesinitiative nicht genau das Umgekehrte passiert, dass nämlich Forderungen auf Gesetzesstufe gestellt werden, die grundsätzlich auf die Verfassungsstufe gehören? Dadurch ist ein neuer Rechtsstreit über eines unserer Volksrechte vorprogrammiert.