Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-03-07
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07
Wortprotokoll
Jetzt kommen wir wieder an den Anfang zurück. Von Bedeutung ist Absatz 3. Wie bereits erwähnt, hat der Bundesrat vorgeschlagen, die Artikel 24b, 24d und 24e bis zum 31. Dezember 2008 zu befristen. Im Rahmen des Eintretens habe ich bereits erwähnt, dass der Grund dafür darin liegt, dass die verfassungsrechtliche Grundlage umstritten ist. Die Mehrheit des Nationalrates hat sich gegen diese Befristung ausgesprochen, und zwar in erster Linie deshalb, weil ungeachtet der Verfassungsgrundlage dafür zu sorgen sei, dass eine griffige Gesetzgebung bestehe. So wurde im Nationalrat gesprochen.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates kann sich dieser Auffassung nicht anschliessen. Weshalb wir das nicht können, haben wir den ganzen Morgen erörtert. Wir schlagen Ihnen eine Befristung vor, die ein Jahr über die Frist hinausgeht, die der Bundesrat beantragt. Der Grund liegt einerseits darin, dass auf diese Weise sichergestellt wird, dass genügend Zeit besteht, um die Frage des Konkordatsweges oder der Änderung der Bundesverfassung zu klären, um zu arbeiten und das Ganze in Kraft zu setzen. Auf der anderen Seite wissen wir, dass im Jahre 2009 die Eishockey-Weltmeisterschaft in unserem Land stattfindet. Im Gegenzug sind wir der Meinung, dass die verfassungsrechtliche Lage geklärt werden muss. Und gleichzeitig soll dafür gesorgt werden, dass die mit der Gesetzesrevision vorgesehenen Massnahmen im Jahre 2009 nicht einfach auslaufen. Deshalb unterbreiten wir Ihnen eine Motion, ich komme noch kurz darauf zurück.
Im Rahmen der Revision des BWIS - darum geht es jetzt in der Ziffer III - ersuche ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen und die Befristung in Absatz 3 so aufzunehmen.