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Lauri Hans · Ständerat · 2006-03-07

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07

Wortprotokoll

Ich halte es mit Kollege Marty. Herr Kollege Pfisterer hat auch mich in ein echtes Dilemma gestürzt. Die Argumentation, weil es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gebe, sei es eine unserer allerwichtigsten Aufgaben, alle Gesetze besonders gründlich auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen, hat selbstverständlich etwas für sich. Ich bin nach dieser Diskussion unter Kommissionsmitgliedern tatsächlich in einem Dilemma. Aus diesem Dilemma haben mich auch die Voten der Kollegen Schiesser und Inderkum nicht herausgeführt.

Wenn es so wäre, Herr Kollege Schiesser, dass der Nationalrat die Frage der Verfassungsmässigkeit wirklich tiefgehend abgeklärt hätte, könnte ich Ihrer Argumentation viel abgewinnen. Aber ich weiss das nicht. Vielleicht kann man mir dazu von der Kommission oder vom Bundesrat eine Antwort geben. Aber jetzt, in diesem Augenblick, habe ich gewisse Zweifel, dass man sich das angesichts des Zwangs, vor den bevorstehenden Veranstaltungen zu handeln, in der gebotenen Tiefe vorgenommen hat.

Zum Votum von Kollege Inderkum, dem ich sonst in solchen Fragen immer gerne folge, muss ich anfügen: Es weckt bei mir Zweifel, wenn er sagt, die Kommission beantrage ein verfassungsmässiges Gesetz, aber es würden doch Zweifel bestehen und deshalb schreite man zur Befristung. Gerade diese Befristung ist eben in unserem Verfassungsrecht - das hat Herr Pfisterer gesagt - so nicht vorgesehen. Es ist eine andere Befristung vorgesehen, aber meines Erachtens nicht eine derartige. Das führt zum Dilemma.

Daraus, Herr Bundesrat - deshalb habe ich das Wort ergriffen -, ergibt sich eine Frage von mir an Sie. Ich wäre dankbar, wenn Sie uns in Ihrem Votum zu unserer Debatte über das Anliegen von Kollege Pfisterer sagen würden, ob ein Weg aus dem Dilemma allenfalls darin bestehen könnte, dass wir wohl jetzt das Gesetz behandeln, es also nicht an die Kommission zurückweisen, aber auf einzelne Artikel verzichten, über die wir im Zweifel sind. Wäre das ein tauglicher Ausweg? Je nach Ihrer Antwort hätten wir die Möglichkeit, bevor wir zu diesen Artikeln kommen, noch entsprechende Streichungsanträge einzureichen. Ich nehme an, Sie haben mein Anliegen verstanden.