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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-03-07

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Ich äussere mich ebenfalls nur zum Rückweisungsantrag Pfisterer Thomas. In dieser Beziehung hat es Herr Schiesser auf den Punkt gebracht. Die zentrale Frage von Herrn Pfisterer lautet: Kann die Befristung eines Gesetzes ein Mittel zur "Heilung" von Verfassungsmängeln sein, oder kann eine Motion ein solches Mittel sein?

Wir haben keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Ob das politisch gut oder schlecht ist - darüber haben wir in diesem Rat auch schon diskutiert, und ich will hier keine Diskussion über [PAGE 19] die Verfassungsgerichtsbarkeit vom Zaun brechen. Wir müssen aber von der Tatsache ausgehen, dass wir eine Verfassungsgerichtsbarkeit nicht oder noch nicht haben. Demzufolge ist es letztlich Sache des Parlamentes, autoritativ darüber zu befinden, ob bei einem Gesetz die Verfassungsgrundlage gegeben sei oder nicht. Und gerade weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, müssen wir uns diese Frage immer ernsthaft stellen. Dass sich die Kommission die Frage der Verfassungsmässigkeit ernsthaft gestellt und sie auch geprüft hat, darüber kann kein Zweifel bestehen. Auch Herr Pfisterer hat das anerkennend so gesagt.

Jetzt kommt aber das allein Entscheidende: Ich meine, dass Herr Pfisterer uns, der Kommission für Rechtsfragen, mit seinem Rückweisungsantrag unterstellt, wir würden Ihnen ein Gesetz zur Gutheissung beantragen, das teilweise verfassungswidrig sei. Das ist eben gerade nicht der Fall. Wir haben nach ernsthafter Prüfung lediglich Zweifel, ob dieses Gesetz in allen Teilen verfassungskonform sei. Und es geht daher nur darum, dass wir diese Zweifel beseitigen wollen. Das Mittel dazu ist ein zweifaches: Zum einen ist es die Befristung des Gesetzes - da hat uns Herr Pfisterer ja ausdrücklich zugestanden, dass dies staatsrechtlich möglich sei. Zum anderen ist es die Motion, die wir Ihnen hiermit unterbreiten.

Deshalb bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.