Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-08
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Die Kommission ist der Meinung, dass nicht die Medizinalberufekommission das Register führen sollte, sondern das zuständige Departement. Das hängt auch mit Artikel 52 zusammen. Ich begründe gleich beide Anträge.
Im Nationalrat wurde die Zweckbestimmung des Registers so erweitert, dass es explizit als Grundlage für eine sogenannte "démographie médicale" dienen soll. Es soll zudem Daten erhalten, die für den Vollzug des KVG relevant sind. Aufgrund dieser Zweckerweiterung ist es sinnvoll, die Zuständigkeit und Verantwortung für das Register nicht der im Gesetzentwurf vorgesehenen Medizinalberufekommission, sondern dem Departement und somit dem BAG zu übergeben, da die Realisierung des Projektes einer engen Zusammenarbeit zwischen dem heute für das Register zuständigen Bereich der Gesundheitspolitik und dem Bereich KUV bedarf. Die interne Koordination würde durch die Zuständigkeit einer intermittierenden Behördenkommission, die nur sporadisch zusammenkommt, unnötig erschwert.
Deshalb bittet Sie die Kommission um Zustimmung zu diesem Antrag.