Hubmann Vreni · Nationalrat · 2000-09-27
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
In diesem Postulat, das ich von Frau Roth-Bernasconi übernommen habe, geht es darum, ausländischen Jugendlichen zu ermöglichen, in der Schweiz eine Lehre zu machen. Dabei möchte Frau Roth-Bernasconi vor allem, dass Lehrlinge und Lehrtöchter keinen besonderen Beschränkungen unterstehen und gleich behandelt werden wie Studierende. Deshalb verlangte sie eine Änderung der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Anliegen von Frau Roth-Bernasconi erfüllt ist und das Postulat deshalb abgeschrieben werden kann. Ich bin bereit, diesem Antrag zuzustimmen. Zuvor möchte ich aber Frau Bundesrätin Metzler zwei Fragen stellen:
1. Gemäss Ihrer Stellungnahme haben in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer freien Zugang zur Berufsausbildung. Hingegen werden Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz kommen, um hier eine Berufslehre zu machen, der Kontingentierung unterstellt. Die Frage: Was geschieht nun, wenn die bilateralen Verträge in Kraft treten? Werden Jugendliche, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, überhaupt eine Chance haben, bei uns einen Beruf zu erlernen?
2. Wenn alle in der Schweiz wohnhaften jugendlichen Ausländer eine Lehre machen dürfen, wie steht es dann mit jungen Asylsuchenden, die vorläufig aufgenommen sind und auf unbestimmte Zeit hier leben? Ich stelle Ihnen, Frau Bundesrätin Metzler, diese Frage, weil ich vor Jahren einen jungen Flüchtling kannte, der vorläufig aufgenommen war. Er durfte damals keine Berufslehre machen, weil er Flüchtling war. Glücklicherweise war er intelligent genug, um eine Mittelschule zu besuchen, was ihm eigentlich auch nicht erlaubt war. Nur dank des Verständnisses seiner Schulleitung wurde er in die Schule aufgenommen, und so gelang es dem jungen Mann, seine Schule erfolgreich abzuschliessen und so seine Jugendjahre sinnvoll zu nutzen.
Dies geschah, wie gesagt, vor etwa acht oder zehn Jahren. Ich möchte Sie fragen: Dürfte dieser junge Mann heute als in der Schweiz lebender ausländischer Jugendlicher eine Lehre machen?