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David Eugen · Ständerat · 2006-03-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte mich kurz melden, weil Herr Schmid ein Problem angesprochen hat, das tatsächlich auch die Helsana betrifft. Die Helsana zahlt die Rechnungen für OKP-Versicherte, die sich im Ausland behandeln lassen. Warum? Weil die Bilateralen bestehen, die haben wir hier beschlossen. Die bilateralen Verträge erlauben jedem Schweizer, sich im Ausland behandeln zu lassen und mit Zustimmung der Krankenversicherung dann die Rechnung einzureichen. Das ist so, damit muss man einfach leben, das sind die bilateralen Verträge; das gilt sicher nur für jene Staaten, die dort eingeschlossen sind.

Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hat einen solchen Entscheid gefällt, und der Entscheid ist dann vom Kanton Zürich leider nicht an das Bundesgericht weitergezogen worden. Ich hätte das gern gesehen, damit das Bundesgericht das Verhältnis des Landesrechtes zum bilateralen Recht in dieser Frage genau hätte klären können. Leider ist das nicht gemacht worden. Ich hoffe immer noch, dass wir eine letztinstanzliche Entscheidung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes zu dieser Frage erhalten, und ich möchte durchaus auch den Bundesrat auffordern, wenn er mit dieser Gerichtspraxis nicht einverstanden ist, diese Gerichtspraxis auch vor das oberste Gericht zu bringen.

Jetzt ist einfach ein Urteil da, welches die Sache im Kanton Zürich für konkrete Fälle erlaubt. Diese Fälle sind rechtskräftig entschieden und nicht weitergezogen worden. Von mir [PAGE 54] aus gesehen ist die Rechtslage aufgrund der Bilateralen an sich klar, und zwar in dem Umfang, dass man sich als Einzelner mit Zustimmung des Versicherers aus medizinischen Gründen irgendwo in Europa behandeln lassen kann.