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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-08

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich habe für die Zielrichtung des Antrages Leuenberger-Solothurn sehr grosse Sympathie und finde ihn richtig, obwohl ich den Wortlaut "ausserkantonale Leistungserbringer" nur halbwegs verstehe. Weshalb? Meines Erachtens haben alle Leistungserbringer, die auf der Spitalliste eines Kantons aufgeführt sind, Anspruch auf die Mitfinanzierung durch den Kanton - das ist ja das System -, alle, ob sie nun im Kanton oder ausserhalb des Kantons liegen. Nachgerade, nach der letzten Diskussion, die wir dazu geführt haben, bin ich mir nicht mehr sicher in Bezug auf das Ausland. Ich hoffe gerne, dass hier die Klärung noch kommt, bevor die Kantone bei dieser Riesenübung zu neuer Planung verknurrt werden. Da muss man Klarheit schaffen, sonst können sie nicht planen; das ein Nebengedanke. Es wäre schön gewesen, sage ich noch, wir hätten die letzte [PAGE 56] Diskussion vor der Grundsatzabstimmung geführt. Hier haben Sie einen Anspruch. Folglich wäre der Satz, den Sie noch einbringen möchten, an sich gar nicht notwendig.

Es kommt aber die andere Frage dazu: Haben - und dahin geht ja Ihr Votum - die Versicherten auch Anspruch auf die Mitfinanzierung durch den Kanton, wenn sie ausserkantonal in ein sogenanntes Vertragsspital gehen? Dort, meine ich, ist die Sache klar: Sie haben ihn nicht. Das ergibt sich meines Erachtens klar aus der Interpretation, welche auf die Frage von Herrn Kollege Schmid zu Artikel 39 Absatz 2 hin Herr Bundesrat Couchepin gegeben hat: dass nämlich die Kantone hier nichts mitzahlen. Ich gehe davon aus, dass das auch hier für diesen Absatz, für diese Regelung, gilt. Wenn dem nicht so sein sollte, möchte ich das heute von Herrn Bundesrat Couchepin gerne hören.