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David Eugen · Ständerat · 2006-03-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Herr Schwaller hat jetzt ausgeführt, dass grundsätzlich der Regelfall gilt. Der Regelfall ist der, dass nur Listenspitäler aufgesucht werden können - sonst zahlt der Kanton nichts. Dann gibt es den Ausnahmefall, von dem sprechen wir jetzt: Wenn die Therapie aus medizinischen Gründen nicht in einem Listenspital durchgeführt werden kann, dann kann ein ausser- oder innerkantonales Spital benutzt werden, das nicht auf der Liste ist. Aber lesen Sie bitte den Satz, der hier in Absatz 3 steht; ich glaube, deutlicher kann man es nicht formulieren: "Mit Ausnahme des Notfalles ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons notwendig."

Das heisst, in jedem einzelnen Fall, in dem jemand aus medizinischen Gründen in ein Spital gehen möchte, das nicht auf der Liste ist, muss der Kantonsarzt in einem Brief schreiben, das sei okay. Sonst geht es nicht. Mehr Kontrolle kann man nicht verlangen. Ich glaube, dass dies sogar eine sehr weitgehende Einschränkung der Wahlfreiheit der Kantonseinwohner ist. Aber wir haben es so gemacht, um den Kantonen wirklich volle Kontrolle über diese Fälle zu geben. Ich glaube, dem Bedürfnis von Kollege Leuenberger ist mit der Formulierung "ist dafür eine Bewilligung des Wohnkantons notwendig" vollumfänglich Rechnung getragen.