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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-03-08

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Minderheit, auf diese Strafaktion der Mehrheit zu verzichten und für die Kantone tatsächlich "eine neutrale Lösung" - ich zitiere hier die Sprecherin der Kommission - vorzusehen, welche weder die Prämienhöhen noch die Steuerhöhen zwangsweise verschiebt. Die Lösung, die die Mehrheit vorschlägt, hat mit der unteren Begrenzung so oder so Zwangscharakter. Dort haben wir den grossen Unterschied zur oberen Begrenzung; die 60 Prozent sind ein Minimum. Wenn man hier schon von den Extremkantonen spricht: Genf kann problemlos auch höher gehen. Die untere Begrenzung ist auf der anderen Seite bei 45 Prozent oder bei 40 Prozent festgelegt. Die Kantone, welche überhaupt in der Lage sind zu senken, sollen nicht noch tiefer gehen können. "Welche in der Lage sind" - worum geht es?

Betroffen von dieser Festsetzung des Anteils - das muss man immer wieder sehen - sind nur Kantone, welche ohnehin unterdurchschnittliche Prämienhöhen aufweisen; alle anderen Kantone sind an die 60 Prozent gebunden. Aber jene, welche unterdurchschnittliche Prämien haben, sollen nicht gezwungen werden, noch mehr Geld ins System einzuschiessen. Darum geht es. Diesen Gedanken kann ich grundsätzlich noch mittragen. Im Prinzip könnte man unten die Begrenzung im Übrigen ganz aufgeben. Ich habe diesen Antrag nicht gestellt, weil er wahrscheinlich weniger Aussichten gehabt hätte als die Senkung um 5 Prozent, d. h. von den von der Mehrheit vorgesehenen 45 Prozent auf 40 Prozent.

Das trifft einzelne Kantone, insbesondere den Kanton Thurgau, markant; es wurde darauf hingewiesen. Denn heute - ich habe hier die Zahlen von 2004, die wir erhalten haben - beträgt das Betreffnis für den Thurgau lediglich 38,3 Prozent. Also bedeutet selbst der Vorschlag von 40 Prozent eine Mehrbelastung des Kantons, bei 45 Prozent eine entsprechend höhere; es geht dann um eine [PAGE 61] Dutzendmillionenzahl. Eine Dutzendmillionenzahl bedeutet für unseren Kanton 3 bis 4 Steuerprozente. Wenn Sie die Steuern um 3 oder 4 Prozent anheben, haben Sie aber eine kantonale Diskussion über ein halbes Jahr hin! Es geht also nicht um eine Kleinigkeit, sondern um ein echtes, erhebliches Betreffnis.

Jetzt muss man einfach einmal sehen: Wen treffen Sie mit dieser Massnahme? Es sind nicht die Kantone betroffen, welche hier Probleme mit zu hohen Prämien und mit einem zu teuren Gesundheitswesen haben, sondern exakt die anderen. Ich nehme jetzt wiederum das Beispiel Thurgau - "Extrembeispiel", hat Kollegin Brunner gesagt -: Wenn Sie diesen Kanton nehmen und auf der einen Seite den steuerfinanzierten Anteil und auf der anderen Seite den prämienfinanzierten Anteil zusammenzählen, werden Sie feststellen, dass dies ungefähr der Kanton ist, welcher die geringsten Ausgaben in diesem Bereich hat; die Bürger dieses Kantons haben also die geringste Steuer- und Prämienbelastung. Soll man nun diese Kantone strafen, indem man sie zwangsweise dazu verknurrt, höhere Steuern einzuführen? Soll der Kanton mehr zahlen, obwohl die Prämien bereits unterdurchschnittlich sind? Da setzen Sie doch einen völlig falschen Anreiz, da strafen Sie nun wirklich jene, welche an sich ihren Laden in Ordnung gehalten haben; ich kann das nicht anders ausdrücken. Wo liegt denn das Interesse nachher noch? Da können wir den Schlitten ja auch einfach fahren lassen.

Theoretisch könnte man ja annehmen, dass ein höheres kantonales Betreffnis dann zu tieferen Prämien führen müsste. Theoretisch wäre das wahrscheinlich so. Die Erfahrung spricht natürlich eine andere Sprache, und ich erinnere daran, dass auch unser Kanton, wie alle anderen auch, bestraft wurde: Er hat mit dem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) leben müssen. Das hat den Kanton bei uns auch mehrere Millionen Franken gekostet. Ich habe aber nicht festgestellt - leider -, dass die Prämien der Zusatzversicherungen gesunken wären: Die Praxis spricht hier also eine andere Sprache.

Ja gut, das war die Abhandlung, wen es trifft. Jetzt kommt die Frage: Wer sind die Gewinner? Die Kantone, die bereits höhere Prämien haben, oder überhaupt alle anderen gewinnen nichts dabei. Das geht völlig an denen vorbei. Es geht ja alles nach Kanton. Es wäre nicht so, dass sie dann tiefere Prämien zu bezahlen hätten; sie sind unbeteiligt. Das ist die eine Seite. Es sei denn, es würden innerhalb der Kassen Mittel von einem Kanton zum anderen fliessen. Ich möchte das nicht unterstellen, das darf ja nicht sein. Dann profitiert eigentlich niemand. Es wird nur jemand bestraft, und das sind Kantone, die unter 45 Prozent liegen; es ist insbesondere der Kanton, den ich mitvertreten darf.

Ich sehe nun wirklich nicht ein, weshalb diese Strafübung, die dem Gesamtsystem gar nichts bringt, stattfinden muss. Damit wird das Zeichen gesetzt: Schaut, ihr dürft wirklich nicht zu gut werden, sonst müsst ihr diesem Gesamtmoloch mehr bezahlen; ich sage es jetzt wirklich so. Das darf doch nicht sein.

Ich bitte Sie, dem neuen Eventualantrag der Minderheit zuzustimmen.