Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-03-08
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte mich vorerst dafür entschuldigen, dass ich hier als Kommissionsmitglied einen Einzelantrag stelle. Das ist darauf zurückzuführen, dass wir bezüglich des Zeitpunktes der definitiven Ausfertigung der Fahne ein Missverständnis hatten.
Es geht mir jetzt primär darum, dass wir hier ein wichtiges Thema ausdiskutieren, damit dann auch der Zweitrat diese Fragen diskutieren kann. Denn ich betrachte die Lösung, wie wir sie jetzt in der Kommission gefunden haben, und auch den Minderheitsantrag Stähelin als nicht sehr glückliche Lösungen. Ich sage jetzt etwas ironisch, ich habe alle Parteiprogramme konsultiert, und ich habe dabei feststellen können, dass alle Gruppierungen Nein sagen zu höheren Krankenkassenprämien. Es gibt sogar Parteien, die sagen, sie wollten Prämiensenkungen, obwohl die Kosten immer ansteigen.
Wir haben die Lösungen, die auf dem Tisch sind, analysiert. Ich muss Ihnen sagen, bei der Ausschöpfung der Lösung der Kommissionsmehrheit gibt es eine Prämienerhöhung von 6 bis 7 Prozent. Bei der Lösung Stähelin, der auf 40 Prozent hinuntergeht, gibt es eine noch grössere Prämienerhöhung - wobei ich immer staune, wie es der Kanton Thurgau fertig bringt, an den stationären Bereich nur 38 Prozent zu bezahlen, nachdem im Gesetz steht, dass die Kantone mindestens 50 Prozent an den stationären Bereich bezahlen müssen. Es gibt Begründungen im Zusammenhang mit den Privatspitälern. Aber ich möchte doch auch auf den Punkt hinweisen, dass man bei einer geschickten Anwendung auch solche Bestimmungen anders auslegen kann.
Wir müssen hier eine Frage beantworten. Die Mehrkosten, die sich ergeben, ergeben sich zum einen aus der vollständigen Umsetzung des EVG-Urteils. Bisher haben wir ein Provisorium gehabt, wir setzen das EVG-Urteil nur zu zwei Dritteln um. Die Kantone müssten 750 Millionen Franken bezahlen und zahlen nur 500 Millionen. Zum anderen gibt es Mehrkosten aus der Neuregelung bei den Privatspitälern. Wir müssen hier die Frage beantworten: Wie finanzieren wir jetzt diese Mehrkosten? Finanzieren wir sie über Prämienerhöhungen, finanzieren wir sie über Steuern, oder gibt es irgendeine Mischform? Wenn Sie bei Ihren programmatischen Aussagen bleiben, dann müssen Sie sagen: keine Prämienerhöhungen durch diese Revision. Und wenn Sie sagen: keine Prämienerhöhungen durch diese Revision, dann müssen Sie den Satz auf 60 Prozent festlegen, so, wie ich das hier beantrage.
Die Kantone haben die Kostenfolgen dieses ganzen Projektes errechnet und sind zu Zahlen gekommen, die in der Grössenordnung allgemein anerkannt sind. Sie sagen, dass man ein Verhältnis von 60 zu 40 Prozent festlegen muss, wenn die Umsetzung OKP-neutral ist, also für die Grundversicherung prämienneutral. Sie sagen dann, dass man ein Verhältnis von 50 zu 50 Prozent festlegen müsste, wenn man die Umsetzung für die Kantone kostenneutral ausgestalten wollte. Sie haben in diesem gleichen Schreiben gesagt, ein Kompromiss wäre, die Kosten zu teilen und ein Verhältnis von 55 zu 45 Prozent festzulegen. Das hätte aber zur Folge, dass die Prämienzahler einen Teil des EVG-Urteils übernehmen müssten. Diese Grundsatzfrage, meine ich, muss diskutiert werden, sie muss auch entschieden werden. Es ist so, dass die Lösung, wie die Kommission sie jetzt vorschlägt, wahrscheinlich noch verfeinert werden muss, weil hier steht, dass Sie bis 45 Prozent gehen können, wenn Sie ein Prämienniveau unter dem schweizerischen Mittel haben. Die Idee ist natürlich, dass Sie die Senkung nicht auf 45 Prozent vornehmen dürfen, wenn Sie nur 1 Prozent unter dem schweizerischen Mittel sind. Auch das wäre also noch zu adjustieren.
Ich bin deshalb der Meinung, dass der Zweitrat nochmals mit den Versicherern, mit den Kantonen, mit dem Bund versuchen muss, in diesem Spannungsfeld eine Lösung zu finden, die am Schluss für alle tragbar ist. Aber ich erwarte nun doch, dass Sie hier zumindest zum Ausdruck bringen, dass Sie, wenn irgendwie möglich, gegen eine zusätzliche Belastung des Prämienzahlers sind. Und dann müssen Sie eben meinem Antrag zustimmen. Ich möchte Frau Brunner sagen: Auch mein Antrag ist flexibel, weil er von mindestens 60 Prozent spricht; nach oben ist also eine Flexibilität gegeben. Sagen Sie, ob Sie Prämienerhöhungen wollen oder nicht. Wenn Sie sie wollen, dann sind Sie gegen meinen Antrag, sonst sind Sie für meinen Antrag.