Escher Rolf · Ständerat · 2006-03-08
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Mein Antrag auf Nichteintreten richtet sich nicht gegen den heutigen Risikoausgleich, der ja provisorisch eingeführt wurde; er richtet sich auch nicht gegen die beiden heute angewendeten Kriterien Alter und Geschlecht, die beide doch klar und einfach, die beide nicht manipulierbar sind, und beide generieren wenig Aufwand und Kosten. Ich meine aber, es sei verfehlt, noch weitere Kriterien heranzuziehen, wie dies die Kommission empfiehlt. Einerseits legt sie ja als gesetzliches Kriterium zusätzlich Spital- sowie Pflegeheimaufenthalte fest, und andererseits will sie den Bundesrat ermächtigen, darüber hinaus noch weitere Kriterien zusätzlich zu bestimmen.
Ich interveniere auch nicht im Auftrag einer grossen Krankenkasse. Bei diesen geht bereits der bestehende Risikoausgleich ins gute Tuch. Die Helsana erhält im Jahr rund 400 Millionen Franken aus dem jetzigen Risikoausgleich, die Visana, der ich angehöre und die ich teuer mitbezahle, 360 Millionen Franken, und umgekehrt legt die Assura rund 260 Millionen Franken pro Jahr ein. Damit habe ich die drei Versicherungen genannt, die über eine Viertelmilliarde Franken pro Jahr Risikoausgleich erhalten oder einbezahlen.
Es geht bei der vorliegenden Übung auch um viel Geld. Ich wäre darum eigentlich dankbar, wenn uns die Kollegen, die meinen Nichteintretensantrag bekämpfen, im Sinne der Transparenz und Information darüber aufklären würden, wie viel die Versicherung, bei der sie allenfalls engagiert sind, aus dem erweiterten Risikoausgleich zusätzlich erhalten oder einlegen soll.
Ich bin bei keiner Versicherung im Lohn, aber ich habe mich in meiner Region, der Region Oberwallis, etwas umgehört. Da gibt es halt ein gutes Dutzend Orts- und Talkrankenkassen - im Goms die Krankenkasse Saastal oder die Krankenkasse Lötschental -, und solche und noch kleinere gibt es auch in meiner engeren Heimat auf der Simplon-Südseite, in Simplon, Gondo oder Zwischbergen. Da bezahlt ein Erwachsener bei einem Selbstbehalt von 300 Franken pro Monat rund 100 Franken Krankenkassenprämie oder pro Jahr gut 1200 Franken. In Stadtkantonen zahlt man Jahresprämien, die teilweise über 5500 Franken hinausgehen, und der schweizerische Durchschnitt liegt bei rund 300 Franken monatlich. Auch dieser ist also dreimal höher als auf der Simplon-Südseite.
Warum diese Differenzen? Es muss ja Gründe dafür geben; es wird verschiedene geben. Ein Grund ist vor allem - aber [PAGE 72] nicht nur -, dass die Leute dort ihre Ansprüche konsequent beschränken, denn sie merken: Wenn wir das nicht tun, belasten wir unsere Lebensgemeinschaft dort. Deshalb beanspruchen sie die Leistungen der Versicherung mit äusserster Zurückhaltung. Man geht halt nicht wegen jeder Unpässlichkeit 40 Kilometer über den Pass zum Arzt. Wenn im Winter eine Truppe in Simplon Dorf einquartiert ist, geht man halt auch zum Truppenarzt, und wenn es dann zufälligerweise eine Trainkolonne ist, notfalls auch zum Pferdearzt! (Heiterkeit) Nein, im Ernst: Man geht halt ins 4 Kilometer entfernte italienische Varzo zum Arzt, weil dort der Arzt weniger als die Hälfte kostet. Nach Brig ins Spital geht man nur, sofern es wirklich nicht anders geht. Den invaliden Vater pflegt man - anders als in der Stadt St. Gallen - daheim in der Familie, also dort, wo dieser eigentlich auch sterben möchte.
Wenn Sie das bestrafen wollen, dann tun Sie es!
Aber natürlich zahlen auch diese kleinen Krankenkassen für den Risikoausgleich ein, und zwar für ihre Verhältnisse nicht wenig. Auch hier, ich nehme wieder das Beispiel der Simplon-Südseite, zahlen sie den gesamten Prämienbetrag jedes fünften Versicherten für den Risikoausgleich ein, also jeden fünften Franken, den sie mit Prämien einnehmen. Das ist in Ordnung, und es ist auch unbestritten. Aber bitte nicht noch weitere Risiken, nicht noch die Spitalaufenthalte, nicht noch die Pflegeheimaufenthalte und nicht noch weitere Risiken, die der Bundesrat einführen wird. Wenn Sie der Ausweitung des Risikoausgleichs zustimmen, dann verleiten Sie Versicherte dazu, die Versicherungsleistungen über das Notwendige, über das Angemessene hinaus zu beanspruchen und zum Teil halt eben überzubeanspruchen. Das gilt nicht nur für die Hunderte von Orts- und Talkrankenkassen in der Schweiz - natürlich für diese vermehrt -, das gilt generell für das ganze Krankenkassengeschäft. Wenn alles ausgeglichen wird - ja, meinen Sie denn, dass dann auch die grossen Krankenkassen noch Interesse haben, ihre Versicherten anzuhalten, die Versicherungsleistungen mit Zurückhaltung zu beanspruchen?
Die hier vorgeschlagene Veranstaltung Risikoausgleich ist kein Nullsummenspiel. Die Krankenkassenkosten werden steigen, wenn es nichts bringt, die Leistungen seiner Krankenkasse zurückhaltend zu beanspruchen. Wenn diese neue Risikoausgleichslösung beschlossen wird, dann machen wir doch gleich die Einheitskrankenkasse. Für mich ist die Begründung, die hier geliefert wurde, effektiv das Motiv für eine Einheitskrankenkasse. Dann bin ich aber auch in anderen Gebieten dieser Meinung, beispielsweise sehe ich dann auch keinen Grund, warum ich nicht für die materielle Steuerharmonisierung sein soll. Wenn schon, dann aber wirklich richtig mit dem Bügeleisen über alles! Ich will den Risikoausgleich für die Risiken Alter und Geschlecht mittragen, ich kann aber einen erweiterten Risikoausgleich, der die Anspruchsmentalität der Versicherten anheizt, nicht mittragen.
Darum bitte ich Sie um Nichteintreten.