Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-08
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Als wir in der SGK die Diskussion um den Risikoausgleich aufnahmen, war diese Diskussion in der Tat noch von der Vorstellung geprägt, mit der Einführung eines monistischen Systems in der Spitalfinanzierung und mit der Gleichbehandlung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen einen Systemwechsel herbeiführen zu können. Die erste Idee der SGK wird, wie nach dem heutigen Morgen bekannt ist, zumindest vorerst nicht umgesetzt. Wenigstens hat sich aber eine Mehrheit nun für die Motion ausgesprochen, welche den entsprechenden Weg nicht zumacht.
Trotz dieser veränderten Ausgangslage plädiere ich weiterhin, wie ich es auch in der Kommission und in der Subkommission getan habe, für eine Verfeinerung des Risikoausgleichs, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Es sei dies im Sinn einer Vorbemerkung gesagt: Die definitive Verankerung des Risikoausgleichs im KVG ist für das Funktionieren eines fairen Wettbewerbs unter den Krankenkassen unabdingbar geworden.
2. Die heutigen Kriterien des Risikoausgleichs mit Alter und Geschlecht vermögen eben nur einen Teil dieser Gesundheitskosten zu erklären. Nicht jeder junge Versicherte - wir haben das in verschiedenen Gutachten und Statistiken gesehen - ist automatisch gesund, und nicht jeder ältere Versicherte, nicht jede versicherte Frau verursacht automatisch höhere Kosten. Was heute im Risikoausgleich fehlt, ist die Berücksichtigung des Gesundheitszustandes.
3. Unter dem bestehenden Risikoausgleich kann mit gezielter Risikoselektion nach wie vor fast mehr für den Unternehmenserfolg getan werden als mit erfolgreichem Kostenmanagement.
4. Ausgabenreduktionen, welche eine Kasse durch Risikoselektion erzielt, sind an und für sich volkswirtschaftlich - wenn ich mich so ausdrücken darf - ein Nonvaleur, weil den sinkenden Durchschnittskosten bei der Selektion einer erfolgreichen Kasse steigende Kosten bei einer anderen Kasse gegenüberstehen.
5. Der Risikoausgleich als solcher verschiebt zwar nur Kosten innerhalb eines geschlossenen Systems, solange es aber für den Versicherer lukrativer ist, mit Billigkassen - sprich mit sogenannt guten Risiken - Geld zu verdienen, anstatt sich durch besondere Leistungen qualitativ und kostenmässig von den anderen Kassen abzusetzen, so lange stimmt für mich etwas nicht.
6. Auch wenn der Vorschlag der SGK nicht alle Probleme löst, so weist er doch stimmig in die richtige Richtung. Dies ist die Überzeugung, die ich in den letzten Monaten gewonnen habe, und zwar wurde ich darin mit dem Lesen jedes der Gutachten bestärkt, die wir stapelweise von den verschiedenen Versicherungen erhalten haben. Festzustellen ist auch, dass je nachdem, in welchem Auftrag die Experten gearbeitet haben, das Resultat in der Frage dieses Risikoausgleichs jeweils anders ausfiel.
Ich habe, Kollege Escher, sehr wohl Ihre Botschaft gehört, habe aber meine Zweifel, was die beschriebenen idyllischen Verhältnisse in den Seitentälern anbelangt, und glaube, dass sehr oft bei diesen Kleinstkassen die grossen Fälle, die wirklich grossen Risiken, nachher über die Jahre in kapitalkräftigere Kassen verschoben werden bzw. wahrscheinlich auch verschoben werden müssen, weil schlichtweg dafür das Geld fehlt.
Ich schliesse damit, dass ich Ihnen sage, dass der Vorschlag, wie er nun vorliegt, eine pragmatische, eine kurzfristig umsetzbare Lösung darstellt. Man hat uns mehrmals bestätigt, dass die Daten vorhanden sind und dass wir hier keinen riesigen administrativen Aufwand auslösen. Was es nun braucht, um den Vorschlag auch hier mehrheitsfähig zu machen, ist einmal der politische Wille, oder, anders gesagt, es braucht vielleicht hie und da etwas weniger Vasallentreue gegenüber den Versicherungen, die sich in dieser Frage je nach Ausgangslage bekämpfen.