Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-03-13
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Im Jahre 1999 unterzeichnete die Schweiz das Protokoll über Wasser und Gesundheit, das vom Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitskommission und von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen erarbeitet worden war. Das Protokoll wurde von 36 Staaten, darunter, wie erwähnt, auch die Schweiz, unterzeichnet und ist letztes Jahr in Kraft getreten. Gegenstand dieses Protokolls ist die Förderung der Gesundheit durch Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und durch Bekämpfung wasserbedingter Krankheiten in ganz Europa. Um die Realisierung der Ziele dieses Protokolls zu erleichtern, müssen alle Vertragsparteien nationale oder lokale Koordinationsmechanismen zwischen den zuständigen Behörden einrichten. Das Protokoll verlangt ausserdem von allen Parteien, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Mitwirkung der verschiedenen Akteure gewährleistet ist.
In der Schweiz haben wir die allermeisten Verpflichtungen des Protokolls erfüllt. Wir müssen an sich nur die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Wasserlieferanten formell-gesetzlich regeln. Diese Zusammenarbeit setzt voraus, dass die kantonalen Behörden auf alle bei den Wasserlieferanten vorhandenen Daten zugreifen können und dass diese Daten auch für die nationale Untersuchung zur Verfügung stehen. Diese Informationspflicht ist notwendig, um eine Gesamtübersicht über die Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Sie muss daher im Lebensmittelgesetz verankert werden.
Die Vorlage ist den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet worden, und die Kantone haben sich, mit Ausnahme von zweien, positiv geäussert. Sie stellen fest, dass die Ratifikation des WHO-Protokolls über Wasser und Gesundheit zu unterstützen sei und dass die Vorteile einer nationalen Koordinierung der Aktivitäten im Bereich der Trinkwasserversorgung den Aufwand, den die Umsetzung des Protokolls in der Schweiz erfordere, bei weitem übertreffe. Die Kantonsregierungen heben die Bedeutung einer dezentralisierten Wasserbewirtschaftung hervor, und sie wünschen, bei den Arbeiten zur Umsetzung des Protokolls von Beginn weg einbezogen zu werden. Sie verlangen ferner, dass sie sich aktiv an den nötigen Änderungen der Bundeserlasse zu Wasserfragen beteiligen können.
Ihre Kommission hat dieses Protokoll beraten und festgestellt, dass es inhaltlich keinerlei Vorbehalte dagegen gibt, dass es in der Schweiz allerdings zu einem schönen Teil bereits erfüllt ist und es deshalb keinen Schaden stiften würde, wenn man es nicht unterzeichnen würde. Formal greift das Protokoll allerdings etwas stark in die Kompetenz der Kantone ein, weswegen wir an sich darüber glücklich sind, dass die Kantone damit einverstanden sind. Wir haben auch festgestellt, dass dieses Protokoll keine direkt anwendbaren Normen hat, also keine "self executing"-Problematik in sich birgt.
Wir haben daher in der Kommission in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 0 Stimmen für die Ratifizierung dieses Protokolls votiert. Immerhin haben sich 5 Kommissionsmitglieder der Stimme enthalten.
Mit diesem Stimmenverhältnis beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zu diesem Bundesbeschluss.