Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-03-13

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-13

Wortprotokoll

Das System der kantonalen Festlegung der Kinderzulagen hat sich in der Vergangenheit bewährt. Es ist in ein umfassendes System von Zulagen und Abzügen eingebettet und bedarf keiner dringenden Änderung. Die Geschichte zeigt, dass sowohl die Kinderzulagen als auch - dort, wo es sie heute schon gibt - die Ausbildungszulagen in der Vergangenheit periodisch Anpassungen unterzogen wurden.

Die durch den Nationalrat vorgesehene Vereinheitlichung der Zulagenhöhe und die generelle Einführung einer Ausbildungszulage greift in die bisher gut funktionierende Kantonskompetenz ein. Sie verursacht, wie das auch bei anderen Sozialleistungen üblich ist, massive Mehrkosten. Ich erachte derartige "Zulagenbefehle" des Bundes für wenig zukunftsgerichtet, und sie verstossen meines Erachtens auch gegen das Subsidiaritätsprinzip. 17 Kantone müssten ihre Kinderzulagen erhöhen, 15 Kantone müssten ein neues Leistungsfeld, die Ausbildungszulagen, einführen.

Dabei steht zweifelsohne fest, dass eine Erhöhung der Beitragssätze über kurz oder lang unausweichlich wäre. Die Ausgabenlast der Arbeitgeber würde einmal mehr und kontinuierlich steigen, was zur Schwächung der Konkurrenzfähigkeit beitragen würde. Diese unausweichliche Erhöhung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Wir wissen schon heute, dass für die Finanzierung der EO- und der Mutterschaftsleistungen der entsprechende Fonds schon in Kürze geleert sein wird und dass der Satz nach oben angepasst werden muss. Für die IV sollen gemäss Botschaft zur IV-Zusatzfinanzierung die Lohnabzüge um weitere 0,1 Prozent erhöht werden, und die Mehrwertsteuer soll um zusätzliche 0,8 Prozent angehoben werden. Die Frage der Rückerstattung der Schuld beim Ausgleichsfonds ist dabei noch ausgeklammert.

Die Arbeitslosenversicherung ist ebenfalls auf Pump vorfinanziert und belastet die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusätzlich. Die Gutverdienenden werden einen zusätzlichen Solidaritätsbeitrag zu leisten haben. Die AHV wird aufgrund der demografischen Entwicklung in der Zukunft massive Finanzierungsschwierigkeiten haben. Die heute noch positiven Resultate dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass in rund fünfzehn Jahren die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen werden und dann ein massiver Verzehr des Ausbaufonds stattfinden wird, der im Übrigen heute nicht einmal mehr die vom Gesetz vorgeschriebene Höhe aufweist. Kommt hinzu, dass die zu entrichtenden Zulagen nach wie vor nach dem System des Giesskannenprinzips vorgenommen werden und somit auch diejenigen beglücken, die eigentlich aufgrund des ohnehin erzielten Einkommens nicht auf eine derartige Gehaltszulage angewiesen sind. Unnötige Abgabesubstrate werden damit weder ziel- noch bedarfsgerecht ausgeschüttet. Solche Pauschalen und wenig bedarfsorientierte Gehaltszulagen sind eigentlich fehl am Platz und sollten keinesfalls noch durch ein neues Bundesgesetz zementiert werden. [PAGE 97]

Der vom Nationalrat vorgesehene Gesetzestext sieht zudem bei Erhöhung der AHV und dem Erreichen einer Teuerung von 5 Prozent gemessen am Landesindex der Konsumentenpreise hinsichtlich der künftigen Leistungshöhe einen Automatismus vor. Derartige Automatismen bei nicht zwingend einkommensnotwendigen Sozialleistungsbereichen sind aus finanzpolitischer Sicht Fehlentwicklungen, die in der Zukunft kaum mehr verändert werden können und für immer in Stein gemeisselt sein werden. Die Kantone haben zudem einmal mehr keine Möglichkeit, eine zurückhaltende Ausgabenpolitik zu betreiben bzw. entsprechend darauf einzuwirken. Die vorgesehene Regelung ist bezüglich des Minimums zwingend umzusetzen, ob notwendig oder nicht. Es wird keinerlei Möglichkeit geben, diese Zulagen auch auf die regional vorhandenen effektiven Kosten abzustimmen. Es steht dabei ausser Zweifel, dass die Lebenshaltungskosten in einer Stadt wie Genf, Zürich, Bern oder Basel höher sind als in einem Dorf im Glarnerland, in der Region Ybrig oder im Kanton Thurgau. Ein Blick auf die durchschnittlichen Krankenkassenprämien der Kantone zeigt mit aller Deutlichkeit auf, dass sie gerade in den ländlichen Kantonen wesentlich tiefer sind als beispielsweise in Genf oder Basel.

Verschiedene Kantone und auch der Bund haben sich in der jüngsten Vergangenheit sehr bemüht, die Familie in verschiedenen Formen zu unterstützen. Mit Steuergesetzrevisionen wurden die Familien- und Kinderabzüge teilweise massiv erhöht. Es muss stark bezweifelt werden, dass eine eidgenössische Regelung bezüglich der Zulagenhöhe den Wunsch nach Kindern verstärken oder attraktiver machen wird; zu sehr sind persönliche Einschränkungen oder die berufliche Selbstverwirklichung die eigentlichen Hindernisse für prosperierende Kinderzahlen. Eine gesellschaftliche Entwicklung lässt sich mit 200 respektive 250 Franken nicht aufhalten. Die Population in der Schweiz würde deshalb nicht grösser. Ich bitte Sie deshalb, die heute angewandte Praxis, basierend auf den kantonalen und somit föderalistischen Gesetzgebungen, weiterzuführen. Sie hat sich bewährt, ist in den Unternehmungen eingespielt und bedarf nicht zwingend einer Änderung.

Ich bitte Sie deshalb ebenfalls um Unterstützung der Kommissionsmehrheit und Ablehnung des Minderheitsantrages. Familienpolitik macht man nicht primär, indem man den Familien etwas gibt, sondern vor allem, indem man ihnen weniger wegnimmt.