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Schwaller Urs · Ständerat · 2006-03-13

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-13

Wortprotokoll

Wie ich bereits einleitend festgestellt habe, ist Artikel 5 eine Art Schicksalsartikel dieses Gesetzentwurfes - eines Gesetzentwurfes, der in der Ausgestaltung des Ständerates zwar noch immer einige wichtige formelle Harmonisierungsschritte aufweist, aber ohne Festsetzung von Minimalbeträgen im Verständnis der Minderheit mit Blick auf die Schlussabstimmung immer unattraktiver wird. Es sei dies auch an die Adresse all jener Kreise ausserhalb des Parlamentes gesagt, die bei Aufnahme von Minimalbeträgen von 200 oder 250 Franken seit Wochen mit dem Referendum drohen.

Doch zurück zu den beiden Beträgen: Was die Kinderzulage von 200 Franken anbelangt, so bezahlen bereits heute neun Kantone mehr als diesen Minimalbetrag. Das schweizerische Mittel liegt bei Fr. 188.50. Viele Kantone und auch der Bund haben für ihr Personal höhere Beiträge. Der Gesamtarbeitsvertrag für das Bundespersonal sieht einen Betrag von über 300 Franken für das erste Kind vor. Über 300 Franken bezahlen auch die SBB und die Post. Die Swisscom bezahlt ebenfalls um die 240 Franken, und auch für die Basler Chemie- und Dienstleistungsunternehmen sind 200 Franken eine Selbstverständlichkeit. Die Durchsicht der auf den 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeberverband der schweizerischen Maschinenindustrie und den Arbeitnehmerverbänden zeigt, dass auch für deren Präsidenten Johann Schneider-Ammann 200 Franken richtig sind.

Ich glaube auch gar nicht, dass in diesen 200 Franken die eigentliche Ursache für die gegenüber heute auf 400 bis 500 Millionen Franken geschätzten Mehrkosten liegt. Diese Mehrkosten resultieren aus dem neuen Minimalbetrag von 250 Franken für die Ausbildungszulage. Hier entstehen die eigentlichen Mehrkosten. Hier sind die Ansätze der meisten Kantone nämlich tiefer. Mit Rücksicht auf den Arbeitsmarkt, mit Blick auf die Demografie und auf die Finanzierung der Altersvorsorge hat aber auch die Wirtschaft ein Interesse, in die Ausbildung junger Leute zu investieren. Das ist gut angelegtes Geld, weil die Arbeitgeber bei schweizweit geltenden Minimalansätzen wahrscheinlich auch mit einer grösseren Bereitschaft der Arbeitnehmer in Sachen Mobilität und Kantonswechsel rechnen können.

Schliesslich ein letzter Punkt: Auch wenn man ein Kind nicht in erster Linie finanziell aufrechnen soll, so ist und bleibt es Tatsache, dass man für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren pro Monat von minimalen direkten Kosten von rund 500 Franken und anschliessend von über 700 Franken ausgehen muss. Die indirekten Kosten lassen diese Beträge wahrscheinlich sogar auf das Doppelte ansteigen, wie Untersuchungen zeigen. Eine dieser Untersuchungen des Bundesamtes für Statistik - vor drei Jahren durchgeführt - zeigte im Übrigen, dass 35 Prozent der Kinder in einkommensschwachen Familien leben und 59 Prozent in Familien mit mittleren Einkommen. Überall dort sind diese minimalen Kinderzulagen und vor allem die Ausbildungszulagen nicht nur willkommen, sondern notwendig. Mit Giesskannenpolitik hat dies nichts zu tun, wie im Übrigen bei Familien mit höheren Einkommen die Steuerprogression dafür sorgt, dass ein guter Teil dieser Zulage an sogenannt gutsituierte Familien an den Fiskus zurückfliesst.

Dies ist die Überzeugung der Minderheit der Kommission, welche bekanntlich mit Stichentscheid der Präsidentin unterlegen ist; eine Minderheit, welche für 200 und 250 Franken eintritt und welcher zu folgen ich Sie hier einlade.