Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-03-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Die Mehrheit - das möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit hervorheben - spricht sich für Kinderzulagen aus. Sie stört sich aber daran, dass der Mindestansatz der Kinderzulagen gesamtschweizerisch festgelegt werden soll. Wer sich für bundesweit festgelegte Mindestansätze stark macht, muss sich bewusst sein, dass er damit die heutige Souveränität der Kantone übergeht und dass er damit ohne Not in ein komplexes System weitreichender kantonaler Sozialregelungen auf dem Gebiet der Familienpolitik eingreift.
Solange die Schweiz ein föderalistisches Steuersystem und ein föderalistisches System der sozialen Unterstützung hat, so lange macht es durchaus Sinn, die Höhe der Familienzulagen den kantonalen, d. h. den unterschiedlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Familienzulagen sind bei uns von jeher fast ausschliesslich Lohnnebenkosten, mit denen sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu einem Teil an den zusätzlichen Kosten der Familien beteiligen. Mit der Verpflichtung zum Anschluss an eine anerkannte Familienausgleichskasse werden diese Kosten branchenmässig oder regional ausgeglichen. Weil regional unterschiedliche Löhne bestehen, sind die regional unterschiedlichen Familienzulagen auch folgerichtig.
Wir alle wissen zudem, dass die Zulagen in den einzelnen Kantonen explizit aufeinander abgestimmt sind. Die gesamten kantonalen familienpolitischen Leistungspakete umfassen teilweise bis zu fünfzehn verschiedene Elemente wie Steuern, Stipendien, Ausbildungszulagen, Kinderbetreuungsangebote, Verbilligung der Krankenkassenprämien usw. Hier bestehen je nach Kanton grosse Unterschiede. So [PAGE 96] betragen z. B. nur schon die Steuerabzüge für ausserfamiliäre Betreuung zwischen rund 2000 und 6000 Franken.
Aus diesen Leistungspaketen für die Familien lediglich ein Element herauszupflücken und einen eidgenössischen Mindestbeitrag zu definieren macht keinen Sinn. Gerade Bezüger von Kinderzulagen mit niedrigeren Einkommen fahren mit einem von Bundesseite vorgeschriebenen Mindestansatz von 200 Franken unter Umständen schlechter; dies dann, wenn die Familie der Erhöhung wegen steuertechnisch in eine höhere Progressionsstufe gerät und ihr in der Folge andere Sozialleistungen gekürzt werden.
Zudem - und damit möchte ich schliessen - ist nochmals klar festzuhalten, dass mit kantonal harmonisierten Familienzulagen die offensichtlich stossenden kantonalen Unterschiede bei der Zulagenhöhe keineswegs eliminiert würden. Es würde einzig ein Minimalbeitrag festgelegt. Was erreichen wir damit? Wir würden die Vielfalt der Regelungen um eine Bundesregelung erweitern und hätten in der Schweiz künftig neben 26 kantonalen Regelungen auch noch eine Bundesregelung. Insgesamt müssten 17 Kantone ihre bisherigen Sätze bei den Kinderzulagen und 10 Kantone ihre Ausbildungszulagen erhöhen, in 15 Kantonen müssten diese neu eingerichtet werden. Dies hätte bekanntlich Kosten von 900 Millionen Franken zur Folge. Davon müssten 700 Millionen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und 200 Millionen durch die öffentliche Hand getragen werden. Betroffen wären bekanntlich vor allem Klein- und Mittelbetriebe, für die wir uns ansonsten - über alle Parteigrenzen hinweg - auf Bundesebene stark machen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.