Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-06-06
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-06
Wortprotokoll
Das ATSG ist - spätestens seit der Diskussion über die Straffung der IV-Verfahren wissen wir das - vor allem ein politischer Kompromiss. Auch wenn dieser erst vor wenigen Jahren geschlossen worden ist, kann uns das nicht daran hindern, das Sozialversicherungsrecht weiterzuentwickeln, namentlich in verfahrensmässiger Hinsicht.
Mein Vorstoss zielt auf zwei wesentliche Punkte:
Erstens sollen verlässliche, breitabgestützte Grundlagen für Politik und Vollzug bereitgestellt werden. Uns - namentlich uns als gesetzgebendem Organ - fehlen die Grundlagen für eine statistische Gesamtbetrachtung der Sozialversicherungen. Eine solche ist aber unabdingbar, um die Systematik, Koordination und Evaluation unserer immer noch überaus zahlreichen Sozialversicherungssäulen zu verbessern. Zu diesem Schluss ist auch die ständerätliche GPK gekommen; sie stellt nämlich in ihrem Bericht vom 19. August 2005 beispielsweise fest, dass die Ursachen des Rentenwachstums bei der IV nicht bekannt seien. Ihre Empfehlung lautet deshalb, die Bereiche Forschung und Statistik seien zu stärken und zu verbessern. Insbesondere könnten wir mit verlässlichen Grundlagen endlich die Kostentransparenz für Versicherungszweige, pro Versicherungsträger, pro Leistungserbringer und pro versicherte Person erreichen. Davon würden wir alle profitieren.
Zweitens sollen eine Vereinheitlichung und eine Straffung des Rechtsschutzverfahrens erfolgen. Bei der IV haben wir einen ersten Schritt gemacht. Dies ist zu begrüssen und hoffentlich eine Initialzündung für weitere Vereinfachungen und Verbesserungen. Zu vermeiden ist jedoch ein Rückfall in die sektorielle Regelung gleicher Sachverhalte. Verschonen wir Rechtsuchende und vor allem unsere KMU mit langen, komplizierten Prozessen. Leider haben wir auch in jüngster Zeit Schritte in die gegenteilige Richtung unternommen, so z. B. bei den Ergänzungsleistungen, die aufgrund des neuen Finanzausgleichs, Artikel 112a der Bundesverfassung, nicht mehr nur von den Kantonen betrieben und vom Bund mitfinanziert werden, sondern neuerdings von Bund und Kantonen parallel und damit doppelt geführt werden.
Die bundesrätliche Stellungnahme suggeriert, die Umsetzung all dieser Anliegen sei bereits auf bestem Wege, weshalb die Motion nicht mehr nötig sei. Wenn dem so wäre, könnte sie mit besserem Recht angenommen werden. Tatsächlich ist es aber so, dass in beiden hier vorgetragenen Bereichen - Gesamtbetrachtung und Verfahrensstraffung - deutlich zu wenig entschieden vorgegangen wird.
Die Motion macht Druck in die richtige Richtung; sie bleibt deshalb nötig und richtig. Ich ersuche Sie um Annahme.