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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-06-06

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Verschiedene Studien zeigen, dass vor allem junge Familien mit Kindern nahe an der Armutsgrenze leben. Sie zeigen auch, dass solche Familien von finanziellen Entlastungen profitieren, selbst wenn diese gering sind. Es ist politisch weitgehend unbestritten, dass zusätzliche Entlastungen von Familien mit Kindern Sinn machen. Dazu gehören in erster Linie Entlastungen bei der Kinderbetreuung, Tagesschulen, Kinderkrippen, aber auch finanzielle Entlastungen.

Nun haben wir verschiedene Massnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien mit Kindern - Kinderabzüge bei den Steuern, Erziehungsgutschriften, Kinderzulagen -, aber überall stossen wir an Grenzen:

1. Die Kinderabzüge bei den Steuern sind an sich ein optimales Mittel, aber als Mittel der eidgenössischen Familienpolitik sind sie unzureichend. In eigener Kompetenz kann der Bund nur die Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer festlegen. Höhere Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer wirken aber nur bei Familien mit höheren Einkommen. Wir wollen aber gerade jene mit mittleren und tieferen Einkommen entlasten. Ergo kommen wir hier auf Bundesebene nicht weiter.

2. Die Erziehungsgutschriften wirken erst später und sind im Moment, wo die Familien mit Kindern entlastet werden müssten, wirkungslos.

3. Die Diskussionen um die Vereinheitlichung der Kinderzulagen und das Referendum des Gewerbeverbandes dagegen haben schliesslich gezeigt, dass hier weitere Erhöhungen politisch chancenlos sind.

Ergo habe ich nach einem neuen Weg gesucht, nämlich nach einer neuen Form der Solidarität zwischen Familien ohne Kinder und solchen mit Kindern. Ich will eine Reduktion der AHV-Beiträge für Familien mit Kindern, solange sie speziell belastet sind, also z. B. bis die Kinder zwanzig Jahre alt sind. Die Familien ohne Kinder sollen dafür etwas mehr AHV-Beiträge bezahlen. Das Ganze ist also kostenneutral, sowohl für die AHV wie auch für Staat und Wirtschaft. Betroffen sind die Beiträge von Arbeitnehmern und Selbstständigerwerbenden, während die Arbeitgeberbeiträge nicht verändert werden.

Warum ein Beitragsrabatt gerade bei der AHV? Weil hier der Zusammenhang zwischen den Kindern, der aktiven Generation und den Pensionierten am direktesten gegeben ist. Die AHV beruht auf dem Generationenvertrag. Ein solcher Vertrag braucht Partner. Wir wissen von der demografischen Entwicklung her, dass hier das Gleichgewicht zwischen der jüngeren und der älteren Generation gestört ist; wir haben zu wenige Kinder. Ist der eine Partner im Vertrag aber zu schwach - eben die Kindergeneration -, besteht langfristig gesehen die Gefahr für das ganze System, für die ganze AHV. Also auch unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der AHV ist es wünschenswert, dass Kinderwünsche nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Natürlich ist mein Vorstoss, dessen bin ich mir bewusst, nur ein ganz kleiner Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Familien mit Kindern, aber neben den anderen Massnahmen, die ich schon erwähnt habe - Tagesschulen usw. -, ist er eben ein zusätzlicher Mosaikstein zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen von Familien mit Kindern.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.