Engelberger Eduard · Nationalrat · 2006-06-06
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-06
Wortprotokoll
Die Vorlage zum AHV-Gesetz - "Neue Versichertennummer" - und der Entwurf für ein Registerharmonisierungsgesetz haben nach harzigem Beginn in der Kommission, ausgiebigen Diskussionen und auch Anhörungen jenseits der Landesgrenzen unserer Meinung nach doch noch zu einem akzeptablen Endergebnis gefunden, dem die FDP-Fraktion so zustimmen kann. Sie kann dies aber vor allem, weil es - so scheint es mir - unbestritten ist, dass die Vorlage zum AHV-Gesetz notwendig ist; das wurde immer wieder beteuert. Erstaunt haben uns auch die unterschiedlichen Meinungen im Departement, die während der Kommissionssitzung geäussert wurden, aber auch die äusserst kritische Haltung des Beauftragten für Datenschutz, der nach wie vor in den Medien nach einer überarbeiteten Version mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) ruft.
Wichtig erscheint uns bei dieser Vorlage, dass es keine Verknüpfung der Register gibt und damit der Schutz der Persönlichkeit garantiert ist und dass die Vorlage unserem System bezüglich der sozialen Sicherheit entspricht. Ich glaube, wichtig ist, dass schlussendlich mit den Daten keine Verknüpfung der Register möglich ist. Deshalb unterstützen wir auch die neue Fassung der Kommission von Artikel 50e Absatz 1 AHVG mit der Kann-Formulierung und der Bestimmung, dass die systematische Verwendung ausserhalb der Sozialversicherung des Bundes nur dann zu gewähren ist, wenn ein Bundesgesetz dies vorsieht. Damit liegt der Entscheid jeweils eindeutig beim Parlament und vorher bei den Kommissionen, und es braucht eine parlamentarische Debatte; dabei bestehen die üblichen Voraussetzungen und natürlich auch der Vorbehalt eines möglichen Referendums. Mit dieser Konzeption in Artikel 50e braucht man unserer Meinung nach betreffend Datenschutz keine Bedenken zu haben, und das sollte eigentlich auch für den Datenschutzbeauftragten gelten. Dazu wird gemäss Artikel 50g mit der Überschrift "Sichernde Massnahmen" eine Liste der Stellen und Institutionen geführt, welche die Versichertennummer verwenden dürfen. Neu muss diese Liste jährlich veröffentlicht werden; sie muss nachgeführt werden, und das sorgt auch hier für mehr und genügend Transparenz.
Im gleichen Sinne und mit denselben Überlegungen unterstützen wir auch das Bundesgesetz über die Harmonisierung amtlicher Personenregister.
Ich beantrage Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, auf beide Vorlagen einzutreten, überall der Mehrheit zuzustimmen und alle anderslautenden Anträge, wie die von Herrn Wäfler, Herrn Schelbert - es gibt jetzt so viele, dass ich mir beinahe wie an einer Kommissionssitzung vorkomme -, die in der Kommission zum Teil nicht besprochen wurden, abzulehnen.