Schwander Pirmin · Nationalrat · 2006-06-06
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-06
Wortprotokoll
Ich spreche über die AHV-Gesetzgebung und die neue Versichertennummer. Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage. Wenn es nicht mehr möglich ist, jeder versicherten Person eine eindeutige "nichtsprechende" Nummer zuzuteilen, dann muss die AHV-Nummer ergänzt werden. Die SVP lehnt aber jede Ausweitung der neuen AHV-Nummer zu einem Personenidentifikator wie auch die Harmonisierung der Personenregister [PAGE 728] strikte ab, und zwar vorwiegend aus Gründen des Datenschutzes.
Wir beantragen Ihnen die Ablehnung der Artikel 50d bis 50g, insbesondere, weil es hier um Verknüpfungen geht. Es ist bei uns nicht über Nacht etwas passiert. Wir haben lediglich beide Vorlagen nochmals tiefgehend analysiert und sind zu diesem Schluss gekommen.
In der AHVG-Vorlage geht es vor allem darum, die neue AHV-Versichertennummer zu einem universellen Personenidentifikator zu erheben und diesen nicht nur im Sozialversicherungsbereich und bei den Einwohnerregistern, sondern auch auf anderen Ebenen der staatlichen Verwaltung und in Kantonen und Gemeinden praktisch universal einzusetzen. Eine erste Anwendung dieses Personenidentifikators ist bei der Harmonisierung der Einwohnerregister vorgesehen. Es ist eine eingehende Regelung für die Möglichkeit vorgesehen, die Versichertennummer in weiteren Verwaltungsbereichen systematisch zu verwenden. Sie soll also nicht nur einfach verwendet werden, sondern sie soll systematisch verwendet werden. Einzelne Projekte, so die Volkszählung und E-Voting, sind bereits in Planung. Weitere werden zweifelsohne folgen. Die neue Versichertennummer soll zu einer "umfassend einsetzbaren 'administrativen Personenidentifikationsnummer'" - so steht es wortwörtlich in der Botschaft - ausgebaut werden.
Dagegen wehren wir uns, denn dies ist aus der Sicht des Datenschutzes äusserst problematisch und schafft im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung und des Internets beträchtliche Probleme im Bereich des Persönlichkeitsschutzes und der Privatsphäre der Bürger. Je breiter nämlich das Einsatzgebiet dieser Nummer ist, desto grösser sind auch die technischen Möglichkeiten, personenbezogene Informationen aus verschiedenen Datenbanken zusammenzutragen und zu verknüpfen. Damit wird unerwünschten Datenverknüpfungen Tür und Tor geöffnet; denn einerseits sieht das Gesetz wie erwähnt vor, dass auch andere Stellen die Nummer verwenden sollen und damit Verknüpfungen geschaffen werden sollen, andererseits fehlt ganz offensichtlich ein Konzept, welches mögliche unzulässige Verknüpfungen technisch ausschliessen würde. Dieser Umstand wird auch durch Gutachten von Datenschützern und Rechtsgutachtern kritisiert. Es ist daher für uns unverständlich, dass diese Gutachten und diese Kritik von der Kommission nicht wahrgenommen wurden. Auch die neue AHV-Nummer wird - dies ist bereits heute der Fall - weit verbreitet und deshalb keinesfalls anonym sein. Missbrauch ist also vorprogrammiert. Man stelle sich nur einmal vor, höchst sensible Gesundheitsdaten würden durch unerwünschte Verknüpfungen in falsche Hände geraten.
Die Einführung eines Personenidentifikators wurde bereits in zwei Vernehmlassungen erwähnt. Während er in der ersten Vernehmlassung nur im Hintergrund erwähnt wurde, wurde er in der zweiten Vernehmlassung von den Vernehmlassungsteilnehmern, insbesondere vonseiten der Datenschützer, massiv abgelehnt. Es geht also nicht an, wenn der Bundesrat festhält, die Einführung eines Personenidentifikators sei "grossmehrheitlich positiv beurteilt" worden und man habe deshalb auf die Durchführung einer Vernehmlassung bei der hier interessierenden Vorlage verzichten können. Im Übrigen haben die Kantone und die Kantonsregierungen darauf hingewiesen, dass die neue AHV-Nummer für die Volkszählung 2010 nicht vorliegt. Auch aus diesem Grunde ist es nicht einzusehen, weshalb wir heute ohne Not einer klar missbrauchsfördernden, untauglichen Vorlage zustimmen sollten.
Man will nun eine Vorlage, über die keine öffentliche Diskussion stattgefunden hat, einfach mir nichts, dir nichts mit einer simplen AHVG-Revision einführen. Das ist keine Art und Weise zu legiferieren. Deshalb beantragen wir Ihnen, darauf zu verzichten. Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen einzutreten, aber die Artikel 50d bis 50g abzulehnen. Allerdings liegt auf Ihrem Pult auch ein Rückweisungsantrag, weil es sehr schwierig ist, diese Artikel zu streichen.
Den Rückweisungsantrag stellen wir vorwiegend aus Datenschutzgründen. Mit der Einführung eines einzigen Personenidentifikators für die staatliche Verwaltung - Bund, Kantone und Gemeinden - werden technische Voraussetzungen geschaffen, um Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen systematisch zu sammeln. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass das Gesetz Massnahmen vorsehe. Das genügt nicht. Das Datenschutzgesetz schreibt klar und unmissverständlich vor, dass in einem Gesetz genau definiert werden muss, wie gravierende Persönlichkeitsverletzungen verhindert werden können. Im AHVG, aber auch bei der Harmonisierung der Personenregister sind diese Anforderungen des Datenschutzes schlichtweg nicht erfüllt; die konkreten Bedingungen fehlen. Das ist aber die Voraussetzung, die im Datenschutzgesetz festgeschrieben ist. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und vielleicht auch noch nachzulesen.
Ferner ist gesagt worden, Registerverknüpfungen könnten nicht gemacht werden. Gemäss den Artikeln 6 und 16 des Registerharmonisierungsgesetzes werden Verknüpfungen von der AHV- zur Versichertennummer, zum Einwohnerregister, zum Gebäudeidentifikator mit Wohnungsidentifikator und -nummerierung gemacht. Dazu schaffen Sie die Grundlage, wobei Sie keine technischen Voraussetzungen schaffen, die Verknüpfungen, die zu Persönlichkeitsverletzungen führen, verhindern würden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, einzutreten und unseren Rückweisungsantrag zu unterstützen. Auf die einzelnen Anträge bezüglich der Artikel 50d bis 50g werde ich, wenn der Rückweisungsantrag nicht durchkommt, noch zurückkommen. Danke für die Unterstützung.