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Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-06-06

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-06

Wortprotokoll

Wir unterstützen die beiden Vorlagen grundsätzlich. Aber wegen Vorbehalten im Bereich Datenschutz beantrage ich Ihnen die Streichung des neuen Artikels 50e. Zwar gestattet der vorgeschlagene Gesetzestext die weitere systematische Verwendung der neuen Versichertennummer nur jenen amtlichen Stellen, die dafür eine gesetzliche Grundlage haben, und er gestattet sie nur dann, wenn der Verwendungszweck gesetzlich bestimmt ist. Die vorgesehene technische Lösung der neuen Versichertennummer lässt aber technischerseits die Türe offen für allfällige Unbefugte - beliebige Kombinationen von Datenquellen, unter der Voraussetzung, dass man daran herankommt -, unabhängig von der gesetzlichen Regelung. Darum sind aus meiner Sicht bei der Verwendung der neuen Versichertennummer parallel zur gesetzlichen Schranke auch mögliche technische Lösungen zu erarbeiten, wie sie zum Teil in der Botschaft - zum Beispiel im Zusammenhang mit Österreich - erwähnt werden. Allerdings werden in der Botschaft diese Möglichkeiten für die Schweiz als nicht realisierbar dargestellt; dies natürlich mit Verweis auf unser föderalistisches System, in dem die Kantone diese Datenbanken führen.

Die Beurteilung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und auch der Artikel, der vom Kommissionssprecher zitiert wurde, sind eigentlich der Anstoss für meinen Antrag. Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Herrn Hanspeter Thür, ist die systematische Verwendung der Versichertennummer in weiteren Bereichen auf den Stufen Bund, Kantone und Gemeinden bezüglich Daten- und Persönlichkeitsschutz in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Form nicht genügend. Es ist deshalb für diesen Bereich ein neues Konzept auf der Basis von bereichsspezifischen Identifikatoren zu erarbeiten. Dies würde bereits auf technischer Ebene bewirken, dass nur die vom Gesetzgeber [PAGE 733] legitimierten Verwaltungsstellen miteinander kommunizieren und Datenbanken verknüpfen respektive Daten austauschen könnten. Gemäss Aussagen von Herrn Hanspeter Thür im erwähnten Artikel besteht angeblich betreffend die Statistik keine zeitliche Dringlichkeit, was dem Bundesrat Zeit gibt, die Projektkorrektur für diesen Bereich vorzunehmen. Die Streichung von Artikel 50e unterbände die weitere Verwendung dieser neuen Versichertennummer, wie sie jetzt definiert ist, bis dieser Bereich neu geregelt wäre. Für die weitere Verwendung müsste der Bundesrat eben neu eine Variante ausarbeiten, welche - nebst der gesetzlichen Ebene - auch auf der technischen Seite garantiert, dass kein nichtgestatteter Datenaustausch erfolgen kann.

Ich bitte Sie deshalb, im Interesse einer doppelten Sicherheit beim Daten- und Persönlichkeitsschutz in diesem heiklen Bereich, meinem Antrag zuzustimmen.