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Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-06-07

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Ich spreche ausschliesslich zum Vorstoss zur Alimentenbevorschussung; Herr Rossini wird sich dann zum Thema Armutsstatistik äussern.

Schon bei der Festlegung der Unterhaltszahlungen kann es zu Konflikten kommen. Einige von Ihnen kennen die Situation vielleicht aus eigener Erfahrung; andere kennen sie aus ihrer Anwaltstätigkeit. Schön wäre es, wenn mit der Festlegung der Unterhaltszahlungen bis zur finanziellen Unabhängigkeit der Kinder in Bezug auf die finanziellen Aspekte alles klar wäre. Leider werden die Alimente nicht selten dazu benutzt, Kränkungen abzureagieren sowie Rachegefühle und Frustrationen loszuwerden. Es gibt eine breite Palette von Handlungsmöglichkeiten. Man kann das Geld ein paar Tage zu spät überweisen, man kann nur einen Teil überweisen, man kann die Zahlungen jeweils mit spitzen Bemerkungen begleiten, oder man kann sich - das tun leider immer mehr Zahlungspflichtige - der Pflicht entziehen.

In diesem teilweise sehr entwürdigenden Spiel ist die Alimentenbevorschussung für die Betroffenen weit mehr als eine materielle Unterstützung. Wenn die Möglichkeit besteht, über eine Bevorschussungsstelle regelmässig die Unterhaltszahlungen zu erhalten, sind die Betroffenen nicht selten das erste Mal rechtzeitig in der Lage, über das Geld zu verfügen, und sie können sich auch zum ersten Mal dem Konflikt mit dem Zahlungspflichtigen entziehen. Wer versucht, über die Unterhaltszahlungen Macht auszuüben, zeigt damit in erster Linie seine eigene Hilflosigkeit. Dennoch führt diese Machtausübung für die Kinder und den Elternteil, in dessen Obhut diese sind, nicht selten zu gefühlsmässig und materiell belastenden Situationen. Der Staat hat hier eine Verpflichtung.

Der Staat hat auch eine Verpflichtung, wenn Unterhaltszahlungen aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig geleistet werden können. Es sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass es einer immer grösser werdenden Zahl von Zahlungspflichtigen auch beim besten Willen nicht möglich ist, die Zahlungen zu leisten. Der Wildwuchs in der Alimentenbevorschussung führt dazu, dass je nachdem, wo man wohnt, entweder keine Alimente bevorschusst werden oder dann nur ein Teil oder nur für eine bestimmte Dauer. Die Chancengleichheit wird damit regelrecht verhöhnt. Kinder sollen unabhängig davon, in welchem Kanton sie wohnen, und unabhängig davon, ob der zahlungsverpflichtete Elternteil seinen Beitrag leistet, Anspruch auf die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen haben. Wenn dieser Anspruch nicht gewährleistet ist, hat der Staat dafür zu sorgen, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen. Dieser Anspruch soll ihnen bis zum Abschluss einer Ausbildung zustehen. Denn gerade in den Jahren zwischen der rechtlichen Volljährigkeit und der faktischen Unabhängigkeit von der materiellen Unterstützung durch die Eltern, nach Abschluss der Ausbildung zum Beispiel, entsteht eine heikle Situation: Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, ist rechtlich nicht mehr zuständig, und die Kinder sind wegen ihrer emotionalen Bindung oft nicht in der Lage, gegenüber dem zahlungsverpflichteten Elternteil auf ihrem Recht zu bestehen.

Wenn Alimente bevorschusst werden müssen, ist diese Bevorschussung bis zum Abschluss der Erstausbildung zu gewährleisten. Sie sehen in Anhang B zum Postulat der SGK-NR "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso" in Tabelle 2, wie unübersichtlich die aktuelle Situation ist. Im Interesse der betroffenen Kinder ist es dringend notwendig, dass der Bund hier seine Kompetenzen wahrnimmt und ordnend eingreift.

Ich bin gespannt auf den Bericht des Bundesrates und bitte Sie, das Postulat und auch die Motion anzunehmen.