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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2006-06-07

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Sucht ist eine Konstante unserer Gesellschaft, hat Jacqueline Fehr eben gesagt. Das ist so. Es fragt sich nur, wie die Gesellschaft mit Sucht und Suchtabhängigkeit umgeht, und da besteht eben die Wahl, ob sie damit repressiv oder differenziert umgehen will.

Die Motion Wasserfallen will die repressive Seite stärken. Seine Motion ist bereits zwei Jahre alt, und natürlich erinnern sich alle fortschrittlichen Drogenpolitikerinnen und -politiker sehr ungern an diesen schwarzen Tag, an dem sich das Parlament gegen eine differenzierte Drogenpolitik gestellt hat und auf den Gesetzentwurf nicht einmal eingetreten ist. Herr Wasserfallen fordert in seiner üblichen Manier seine Lieblingsverbote: Verbot von Cannabis-Konsum, -Handel und -Anbau. Er will auch die Strafen für Cannabis-Konsumenten wider alle Vernunft nochmals verschärfen, obschon die Bestrafung von Cannabis-Konsumenten laut Polizei uferlos und einfach nicht organisierbar ist. Er fordert eben einfach eine Drogen-Lex Wasserfallen, die sich nicht auf neue Erkenntnisse abstützt, sondern auf alte Vorurteile.

In der Zwischenzeit haben Parlamentarier und Parlamentarierinnen, Drogeninstitutionen, Fachleute und weitere Interessierte jedoch gearbeitet, denn auch diese Leute wollen nicht einfach die ganze Frage des Konsums von Cannabis aus der Hand geben. Es ist eine schwierige Frage, und auf diese schwierige Frage gibt es keine einfachen Antworten. Eine überparteiliche Arbeitsgruppe hat an einer Tagung und mit einem "letter of intent" beschlossen, sich hinter eine pragmatische Drogenpolitik zu stellen, die nicht einfach aus Verboten und der Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten besteht.

In einem ersten Schritt sollen nun die Vier-Säulen-Politik, ein wirksamer Jugendschutz und die medizinische Verschreibung von Heroin zu Therapiezwecken und nicht, wie Herr Wasserfallen will, zur Schadenminderung gesetzlich festgelegt werden. Zum Jugendschutz ist zu sagen, dass Jugendschutz nicht einfach ein Leerwort sein darf, sondern dass Jugendschutz wirksam sein muss. Das heisst, es braucht Massnahmen, es braucht nicht nur einfach Kampagnen über die Köpfe von Jugendlichen hinweg.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Arbeit nun abgeschlossen, und wir werden im September über den ersten Teil dieses Betäubungsmittelgesetzes beraten. Die Hanf-Initiative ist eingereicht worden. Sie weist in eine für Praktikerinnen und Fachleute richtige Richtung, auch wenn sie der Bundesrat leider ohne Gegenvorschlag ablehnt. Entkriminalisierung und Jugendschutz sind die Grundforderungen. Der Streit ist vorprogrammiert, es ist aber zu hoffen, dass die vernünftigen Kräfte im Parlament die sinnlose Kriminalisierung von Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten nicht befürworten werden. Kriminalisierung greift immer zu kurz. Vielmehr braucht es Prävention, die sich mit den Jugendlichen und ihren vielfältigen Problemen eben wirklich befasst und auseinander setzt.

Die Motion orientiert sich an der Ausgangslage von 2004. Sie ist veraltet. Die Kommission und die Öffentlichkeit stehen an einem anderen Ort.

Ich empfehle Ihnen, diese Motion abzulehnen.