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Stump Doris · Nationalrat · 2006-06-07

Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-07

Wortprotokoll

Wasser ist ein kostbares Gut, auch wenn es an den meisten Orten in der Schweiz fast gratis fliesst. Allein in Europa jedoch haben über 100 Millionen Menschen keinen Zugang zu garantiert sauberem Trinkwasser, und für noch mehr Menschen stehen auch in Europa keine angemessenen Systeme zur Reinigung von Abwasser zur Verfügung. Die aktuellen Meldungen aus China zur katastrophalen Wasserqualität machen einmal mehr bewusst, dass trinkbares Wasser keine Selbstverständlichkeit ist.

Umso dringender sind deshalb internationale Abkommen zum Schutz des Wassers. Mit dem vorliegenden Protokoll soll die Wasserbewirtschaftung verbessert und sollen die wasserbedingten Krankheiten wie z. B. Hepatitis A oder Diarrhö verhütet und bekämpft sowie die Ökosysteme gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung geschützt werden. Dies soll erstmals nicht mit der Vorgabe von technischen Normen erreicht werden, sondern mit einem Konzept für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und mit selbstdefinierten Zielsetzungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls Ziele für die Verbesserung oder den Erhalt der Qualität ihrer Wasserbewirtschaftung festzulegen und die entsprechenden Daten zu veröffentlichen. Die Vertragsparteien müssen ein Überwachungs- und Frühwarnsystem einrichten und die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit dieser Massnahmen informieren.

Die Zielsetzungen müssen für verschiedene Bereiche definiert werden; diese sind in Artikel 6 des Protokolls ausführlich formuliert. Zum Beispiel geht es dabei um die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers, um die Verringerung der wasserbedingten Krankheiten, um die Verbesserung der Trinkwasserversorgung, aber auch um die Qualität der für Trinkwasserzwecke genutzten Gewässer und der allgemein zum Baden, für die Aquakultur oder für die Zucht oder das Einholen von Schalentieren genutzten Gewässer.

Dieses Protokoll über Wasser und Gesundheit wurde 1999 von der dritten Europäischen Ministerkonferenz über Umwelt und Gesundheit verabschiedet und von 36 Staaten, darunter auch von der Schweiz, unterzeichnet. Mit der Ratifizierung durch Frankreich als sechzehnten Staat trat das Abkommen am 4. August 2005 in Kraft. Die Botschaft, mit der wir uns heute auseinander setzen, wurde vom Bundesrat bereits am 10. November 2004 den Parlamentsdiensten übergeben. Als Erstrat wurde der Ständerat bezeichnet. Die zuständige Kommission des Ständerates beschloss dann allerdings an ihrer Sitzung vom Januar 2005, dass sie noch zusätzliche Abklärungen machen lassen wolle und - vor allem - dass die Kantone zu einer Vernehmlassung eingeladen werden sollten. Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom 4. Mai bis zum 2. August 2005. Deshalb gab es in der Beratung dieses Geschäftes eine gewisse Verspätung gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan.

In der Vernehmlassung sprachen sich 24 Kantone für die Ratifizierung dieses Protokolls aus. Sie unterstützten die Grundsätze des Protokolls und betonten die Bedeutung der formellen Koordination der Aktivitäten im Bereich Wasser. Sie kamen zum Schluss, dass die Vorteile einer nationalen Koordinierung der Aktivitäten im Bereich der Trinkwasserversorgung den Aufwand, den die Umsetzung des Protokolls erfordert, bei weitem rechtfertigen. Zwei Kantone äusserten Vorbehalte gegenüber der Ratifizierung. Die Vorbehalte bezogen sich vor allem auf die zusätzlichen Kosten für die Einrichtung einer gesamtschweizerischen Datenbank.

Es wurden auch die Folgen der Ratifizierung dieses Protokolls für die Schweiz dargestellt. Da die Schweiz bereits über ein sehr gutes System der Wasserversorgung und der Abwasserreinigung verfügt, sind die Folgen der Ratifizierung für die Schweiz sehr gering. Folgende zusätzliche Massnahmen sind nötig: Erstens braucht es eine gesetzliche Bestimmung für Badewasser auf Bundesebene. Zweitens muss die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bezüglich der Qualität des Trinkwassers im Lebensmittelgesetz festgehalten werden. Diese muss dann umgesetzt werden, indem drittens eine schweizerische Datenbank zur Trinkwasserqualität eingerichtet wird.

Der Ständerat hat schliesslich die Ratifizierung des Protokolls am 13. März 2006 mit 31 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

Die Diskussion in der UREK-NR ist auch sehr positiv verlaufen. Die Vorlage ist gut aufgenommen worden. Es gab allerdings einige kritische Fragen, die vor allem den Aufwand für die Umsetzung dieses Protokolls in der Schweiz betrafen. Die Bedeutung einer nationalen Datensammlung für eine gesamtschweizerische Auswertung sowie die internationale Bedeutung dieses Abkommens für die Gesundheit auch von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland führten schliesslich dazu, dass der Vorlage mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt wurde.