Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2006-06-08
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Wir sind bei der Beratung von Artikel 1, beim Herzstück der Vorlage, nämlich bei der Bestimmung der Anzahl Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die heutige Zahl von 41 Bundesrichterinnen und -richtern so zu belassen und damit der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen, und das aus folgenden Gründen:
Die richtige Zahl, die lässt sich nicht auf rechnerischem Weg eruieren. Wir anerkennen zwar durchwegs die Bemühungen des Ständerates, sich mit grösster Akribie und mit möglichst objektiven Kriterien dieser Zahl zu nähern. Doch auch die grösste Präzision und Zahlen mit zwei Stellen hinter dem Komma vermögen nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die Zahl im Ungenauen bleibt, damit auch und ein Stück weit arbiträr ist. Eine der grossen Unbekannten ist in der Tat die Frage: Wie wird sich die Justizreform auswirken? Das lässt sich - darüber müssen wir uns im Klaren sein - erst in ein paar Jahren wirklich abschätzen.
Ich möchte auch darauf hinweisen: Die Justizreform ist beileibe keine Sparvorlage; das war auch nicht das Ziel. Es wurden nun ein paar Hinweise gegeben, wo sich personelle Entlastungen daraus ergeben. Genau diese Fälle können aber auch in umgekehrter Weise interpretiert werden. Ein Beispiel: Die Beschränkung der Kognition im Sozialversicherungsprozess wird sich nach meiner Einschätzung nicht in einer Entlastung, sondern in einer Mehrbelastung auswirken. Die Einführung von Gebühren im Verfahren wird nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer Mehrbelastung der Gerichte führen, und zwar darum, weil wir vermehrt Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege haben und weil auch die Frage, ob ein UP-Fall überhaupt vorliegt oder eben nicht, zu einem grossen personellen Zusatzaufwand führt. Die Streitwertgrenze wurde erhöht, aber sie wurde in dem Masse erhöht, dass sie eigentlich nur eine Anpassung an die Teuerung ist; auch das wird real nicht zu einer Entlastung der Gerichte führen, darüber müssen wir uns doch gar keine Illusionen machen.
Wenn Sie ehrlich sind und die konkrete Situation in Bezug auf die Entwicklung der Fallzahlen anschauen, können Sie nur eines feststellen: Im Sozialversicherungsbereich haben wir bereits wieder massiv ansteigende Fallzahlen, und das heisst doch, dass wir in dieser Situation nicht die Zahl der Richterinnen und Richter herabsetzen können - die Folgen wären uns allen bekannt.
Damit komme ich zum zweiten Grund, weswegen die SP ganz klar der Meinung ist, dass es 41 Richterinnen und Richter sein müssen. Die Rechtsuchenden haben alles Interesse an einer zügigen Erledigung von Rechtsstreitigkeiten. Nichts ist für die Bürgerinnen und Bürger und für den Wirtschaftsstandort Schweiz schädlicher als schleppende Justizverfahren, Verfahren, bei denen Rechtsfälle über Jahre hängig sind. Ich sage dies vor allem explizit zu den Vertretern und Vertreterinnen der FDP und der SVP: Sie verlangen immer wieder raschere Verfahren, zügige Verfahren, eine rasche Erledigung im Administrativbereich. Eine rasche Erledigung braucht es nachher aber auch im Justizverfahren, sonst nützt Ihnen die Beschleunigung im [PAGE 783] Administrativverfahren überhaupt nichts. Wenn Sie an einer raschen Erledigung der Fälle und einer raschen Klärung der Rechtslage interessiert sind, dann heisst das doch, dass Sie heute auch beim Bundesgericht die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dies so gehandhabt werden kann.
Der dritte Grund, warum die SP ganz klar für 41 Richterinnen und Richter ist, ist der Respekt vor der Justiz und der Gewaltentrennung. Wir können noch so akribisch rechnen: Es gibt Leute, die Erfahrung haben, und das sind die Richterinnen und Richter. Sie haben uns in der Kommission für Rechtsfragen sehr einleuchtend dargelegt, was dafür spricht, dass wir 41 Richterinnen und Richter vorsehen. Ich muss Ihnen sagen, ich schätze die Kompetenz der Richterinnen und Richter in dieser Frage als höher ein als die unsrige. Ich bin auch überzeugt - das sage ich an die Adresse von Herrn Baumann -, dass sich die Richterinnen und Richter, die wir mit aller Sorgfalt auswählen, sehr wohl bewusst sind, dass sie effizient arbeiten müssen, und dass sie die Zahl selber senken werden, wenn sie uns nachweisen, dass nicht 41 Richterinnen und Richter nötig sind. Ein Start der Justizreform mit einem derart engen personellen Budget wäre ein falsches Signal für den Standort Schweiz, die Rechtssicherheit in der Schweiz und, vor allem, für eine gute Justiz. An einer solchen sind wir alle interessiert.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.