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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-06-08

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-06-08

Wortprotokoll

Die Gewaltenteilung ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaates. Es ist daher nichts anderes als verständlich, dass die verschiedenen Gewalten sehr genau darauf achten, dass nicht eine andere Gewalt in ihren Bereich hineinredet. Ich kann - auch aus Sorge um die richterliche Unabhängigkeit - die Anliegen des Bundesgerichtes aus dieser Sicht würdigen. Ich gehe nicht davon aus, dass sich das Bundesgericht mit seinen Forderungen nach 41 Richterstellen darauf kapriziert, dank einem überhohen Personalbestand eine ruhige Kugel schieben zu können. Diese sensible Reaktion hätten wir in unserem Falle genauso, wenn andere Gewalten in unsere Kompetenzbereiche eingreifen und uns Vorschriften machen wollten, wie wir zu arbeiten hätten. Am Schluss geht es ja darum, dass wir optimale Voraussetzungen für die Arbeit jeder der Gewalten in unserem Staate schaffen, und wir sind verpflichtet - soweit es unsere Kompetenz ist, hier Randbedingungen zu schaffen -, diese optimalen Voraussetzungen zu schaffen.

Es dient der Rechtssicherheit - das ist ein hohes politisches Gut, das wir zu vertreten haben - in unserem Land nicht, wenn unser höchstes Gericht zu einer blossen Erledigungsmaschine wird, wie es dies in den Neunzigerjahren gewesen ist, als sehr viele Urteile in einem summarischen, raschen Verfahren erledigt und gefasst werden mussten. Es dient auch nicht der Fortentwicklung unseres Rechtes, wenn die Justiz des Bundesgerichtes immer mehr zu einer Gerichtsschreiberjustiz verkommt.

Je mehr Belastung unser höchstes Gericht hat, desto weniger können wir auch Ansprüche an die Qualität seiner Rechtsprechung stellen. Für die Bürgerinnen und Bürger ist aber etwas anderes sehr entscheidend, nämlich die Verfahrensdauer. Eine Justiz, die nicht entscheidet oder erst nach langer, langer Verfahrensdauer zu einem Entscheid kommt, unterhöhlt den Rechtsstaat. Der Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass wir rasche, hochqualifizierte Entscheide vom höchsten Gericht erhalten, dass diese Entscheide aber nicht wegen übergrosser Arbeitsbelastung über Jahre hinaus verzögert werden.

Deshalb sind wir der Meinung, dass wir diese Richterzahl nicht auf Vorschuss auf das Mass, das der Bundesrat vorgegeben hat, oder auf das Mass, das eine Minderheit unserer Kommission möchte, hinuntersenken sollten. Es ist doch viel zweckmässiger, dass wir einmal von den 41 Stellen ausgehen, mit denen das Bundesgericht seine Aufgaben qualitativ und auch in der notwendigen Zeit erfüllen zu können glaubt, und dass wir diese Zahl, wenn Fakten vorliegen, dann allenfalls wieder korrigieren können. Jedenfalls ist es noch ganz unsicher, wieweit sich die Entlastungswirkungen, die wir mit der Reorganisation unseres Gerichtswesens eingeleitet haben, dann tatsächlich auch niederschlagen und wieweit sie eben durch andere Elemente wieder konsumiert werden. [PAGE 780]

Deshalb ist die Mehrheit unserer Fraktion der Auffassung, dass wir mit der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen stimmen sollten und dass wir damit die Voraussetzungen für eine qualitativ hochstehende, sorgfältige Justiz unseres höchsten Gerichtes schaffen können.

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