Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-08
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-08
Wortprotokoll
Wir sind hier, um eine Verordnung, die das Parlament zu genehmigen hat, zu beraten. Zuerst möchte ich all denjenigen Parlamentariern, die von Kompetenzschwierigkeiten gesprochen haben, in Erinnerung rufen: Es hat niemand jemandem in eine Kompetenz reingeredet, wo nicht das Gesetz Kompetenzen vorsieht.
Wie ist der Weg dieser Verordnung? Es ist vom Gesetz vorgeschrieben, Herr Hämmerle, dass der Bundesrat dem Parlament eine Verordnung vorlegt. Dort drin sind unter anderem auch die Richterzahlen enthalten. Der Bundesrat hat diese Aufgabe an den Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes delegiert. Es ist meine Pflicht und Aufgabe, eine sorgfältige Verordnung zu erarbeiten. Es hat nichts mit Kompetenzschwierigkeiten zu tun. Sonst müssen Sie das Gesetz ändern.
Wie ist man in diesem Falle vorgegangen? Ich rufe Ihnen in Erinnerung: Das Bundesgericht ist nicht nur eine Instanz, welche Recht spricht - da muss es unabhängig sein, das ist ja unbestritten -, sondern es ist auch eine Organisation, und es ist organisatorisch auch autonom im Rahmen der Gesetze, nämlich der Beschlüsse anderer Staatsgewalten. So ist es vorgesehen. Aber das Bundesgericht - ich betone dies - ist für diesen Fall eine Organisation, und für Organisationen gelten eben auch Grundsätze.
Als ich diese Verordnung vorzubereiten hatte, habe ich mich auf Bitte des Bundesgerichtes mit dem Bundesgericht getroffen. Weil das Bundesgericht autonom ist, sollte es, wie ich ihm gesagt habe, die Organisation selbst bestimmen - in einem gewissen Rahmen. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie sehr viele Richter haben und weniger Hilfskräfte; Sie können aber auch viele Hilfskräfte haben und entsprechend weniger Richter. Es gibt bei den Kosten eines Bundesgerichtes nicht nur die Kosten für Richter und Gerichtsschreiber, es gibt auch die Kosten für Informatik usw. Wieweit diese von den Gerichtsschreibern benützt wird, sollte das Bundesgericht selbst entscheiden. Ich habe dies dem Bundesgericht vorgeschlagen, weil wir jetzt in einer Justizreform sind und mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz ganz massive Entlastungsmassnahmen für das Bundesgericht beschlossen haben. Ich bitte Sie: Bereits bei der Vorlage aus dem Jahre 2001 legte der Bundesrat in der Botschaft fest, dass die Kosten der anderen Gerichte - des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes -, die Verschiebung von Kompetenzen, die Schaffung von unteren Gerichten bei den Kantonen zur Entlastung des Bundesgerichtes mindestens teilweise durch Kostensenkungen beim Bundesgericht kompensiert werden müssten.
Darum habe ich damals den Vertretern des Bundesgerichtes vorgeschlagen, dem Bundesrat Varianten vorzulegen, wie sie ein neues Bundesgericht mit einer Reduktion der Kosten um 20 Prozent sehen würden. Die 20 Prozent sind nicht aus der Luft gegriffen, wir haben ein Bundesgerichtsgesetz gemacht. Die zweite Fassung habe ich mit den Bundesrichtern selbst erarbeitet, es gab Wünsche des Bundesgerichtes. Wir haben den Rechtsschutz vor Bundesgericht massiv abgebaut. Wir haben die Streitwertgrenzen erhöht, wir haben einen Grossteil der Rechtshilfe auf das Bundesstrafgericht in Bellinzona verlagert, wir haben abschliessende Kompetenzen der unteren Gerichte festgelegt; es werden kantonale Gerichte geschaffen, welche die Sachen für das Bundesgericht besser vorbereiten. Leider hat sich das Bundesgericht nicht bereit erklärt, diese Aufgabe selber zu übernehmen, und wollte nicht darauf eintreten. Darum müssen Sie sich jetzt heute mit Bundesrichterstellen herumschlagen.
Herr Hämmerle, Sie haben gesagt, wir sollten hier nicht einer anderen Gewalt dreinreden. Wir sollten das machen, was das Bundesgericht wünscht. Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat hat eine Aufgabe, darum nehme ich hier Stellung, und das Parlament hat eine Aufgabe. Wenn Sie die jetzt nicht wahrnehmen, dann ist das Ihre Sache. Ich als Bundesrat kann es nicht.
Nun ist gesagt worden, es sei unglaublich, was hier gespart werde. Ab 2007, mit der neuen Organisation, die wir schaffen, kosten die drei Gerichte Lausanne, Bellinzona und St. Gallen - das sind nur die Mehrkosten gegenüber der alten Organisation - statt 113,3 Millionen Franken im Jahre 2003 neu 144,5 Millionen Franken. Das sind 31 Millionen Franken mehr, fast 30 Prozent höhere Kosten. Sie haben mit der Justizreform eine Organisation beschlossen, welche Entlastungen bringen soll. Wir haben den Rechtsschutz des Bürgers massiv reduziert, damit weniger Fälle an die Gerichte gehen; Streitwertgrenzen haben wir erhöht usw. Ich habe Ihnen die Sache dargelegt. Das Bundesgericht wird vermehrt Rechtsfragen behandeln müssen.
Wie kann man jemandem in unserem Land erklären, dass wir eine Justizreform machen, eine Neuorganisation der obersten Gerichte, die eine Entlastung des Bundesgerichtes bedeutet, wenn wir die Kosten für diese Gerichte ausbauen und den Zugang zu den Gerichten einschränken? Das versteht niemand, also ich verstehe es nicht.
Ich werde bei Artikel 1 auf die Zahl der Richter zu sprechen kommen. Natürlich ist es schwierig, mathematisch schon etwas vorauszusagen. Aber es gibt ganz klare Dinge, die man berechnen kann.
1. Die Fusion der beiden Gerichte von Luzern und Lausanne ist gemacht worden, weil man damit eine grössere Flexibilität bekommt. Dort steht auch schwarz auf weiss: Die neue Organisation enthält eine Richterstelle weniger.
2. Die Zuteilung der Rechtshilfe an Bellinzona bedeutet für das Bundesgericht allein zwei Richterstellen weniger, weil es auf diesem Gebiet nichts mehr machen muss, und in Bellinzona sind zwei zusätzliche Richterstellen bewilligt, weil die Kantone hier entlastet werden. Darum werden Sie nächste Woche vier Richterstellen für Bellinzona bewilligen, also eine Stellenerhöhung, für eine Arbeit, die bisher an einem anderen Ort gemacht wurde.
3. Ich erwähne nur ein paar "Brocken": Die Aufsicht über das SchKG ist bei der Ausarbeitung der Vorlage mit drei Stellen versehen worden. Sie geht neu an die Verwaltung: Die Verwaltung will diese drei Stellen, und beim Bundesgericht reduzieren wir nichts. Darum sollte man hier das, was man klar sieht, auch machen. Darum hat der Bundesrat Ihnen diesen Vorschlag gemacht, ohne es bis ins Detail abzuklären, weil es eine reine Verschiebung von Aufgaben ist. Die anderen Entlastungen geben die Möglichkeit, rechtzeitig sorgfältige Rechtsprechung zu betreiben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte das Parlament, hier in dieser grossen Vorlage der Justizreform doch auch die Verantwortung wahrzunehmen, was die Organisation und die Kosten anbelangt, damit die Rechtsprechung funktioniert. Die Einsparungen aufgrund des weniger leichten, schlechteren Zugangs zu den Gerichten sollen nicht aufgefressen werden durch einen grossen Apparat in drei Gerichten, der fast 30 Prozent Mehrkosten verursacht.