Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2006-06-08
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-08
Wortprotokoll
Der Hintergrund des Hauptantrages, des Antrages der Minderheit I, ist die Aufhebung der Rente bei Berufsinvalidität beim allgemeinen Bundespersonal. Die SVP-Fraktion anerkennt, dass es z. B. bei den SBB Fälle von Berufsinvalidität gibt. Hingegen sind Invaliditätsfälle bei einer so breit gefächerten Verwaltung, wie sie die allgemeine Bundesverwaltung darstellt, die als solche von der Invalidenversicherung nicht anerkannt werden und bei ihr somit auch keinen Rentenanspruch auslösen, nicht durch eine vom Bund vollumfänglich bezahlte Rente für Berufsinvalide zu finanzieren. Das ist der Hintergrund dieses Antrages. Wenn Sie diesem Antrag nicht Folge leisten wollen und eine Mehrheit die Rente bei Berufsinvalidität nach wie vor unterstützt, stellt die Minderheit II den Eventualantrag, dass die Prämienkosten zu 50 Prozent den Arbeitnehmern überlassen werden, die Prämien für die Versicherung von Tod und Invalidität somit fifty-fifty bezahlt werden. Dies soll derart finanziert werden, denn jetzt noch werden die Prämien für die Versicherung von Tod und Invalidität mit einer sehr grosszügigen Regelung zu 100 Prozent vom Arbeitgeber finanziert, und das kennen wir in der Privatwirtschaft überhaupt nicht. Das ist der Eventualantrag.
Ich lege aber Gewicht auf den Hauptantrag, auf den Antrag der Minderheit I. Ich glaube nicht, dass in einer so breit gefächerten Berufswelt, wie sie die Bundesverwaltung darstellt, Leute zu Berufsinvaliden erklärt werden müssen, weil sie nirgends zu anständigen Bedingungen beschäftigt werden können.