Goll Christine · Nationalrat · 2006-06-08
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zu einer Schlüsselfrage dieser Vorlage, nämlich zur Frage des Rentenalters und des flexiblen Altersrücktritts. Ich möchte Sie darauf [PAGE 829] aufmerksam machen, dass Sie den Vorschlag des Bundesrates genau unter die Lupe nehmen und dann auch feststellen sollten, dass der Bundesrat mit seinem Vorschlag, das Rentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen, und zwar sowohl für Männer als auch für Frauen, den Volkswillen ganz klar missachtet. Er missachtet den Volkswillen im Zusammenhang mit einer Volksabstimmung, die noch nicht so lange zurückliegt. Sie fand nämlich im Jahr 2004 statt, als wir gezwungen waren, das Referendum gegen den Abbau in der 11. AHV-Revision zu ergreifen, und dieses Referendum an der Urne auch gewannen. Gegen 70 Prozent der Stimmbevölkerung sagten ganz klar Nein zu einer weiteren Erhöhung des Rentenalters und wandten sich auch gegen eine weitere Erhöhung des Frauenrentenalters, ohne dass die jahrelangen Versprechungen einer sozialen Flexibilisierung eingehalten werden. Wenn der Bundesrat jetzt hier eine Rentenaltererhöhung für beide Geschlechter auf 65 Jahre vorschlägt, ohne gleichzeitig auch in dieser Revisionsvorlage weiterhin den flexiblen Altersrücktritt zuzulassen, missachtet er klar diesen Volkswillen.
Der Antrag der Minderheit II (Meyer Thérèse) schlägt deshalb vor, dass hier in Bezug auf den Altersrücktritt an das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, also konkret an das Rentenalter 64/65, angelehnt werden muss. In einem Punkt war sich die Kommission einig, nämlich in dem Punkt, dass sie bereit war, darauf einzuschwenken, dass künftig die Beitragszahlungen auch weiterhin nach Vollendung des 21. Altersjahres möglich sein sollen und nicht erst ab 25 Jahren, wie das der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte.
Ich möchte hier festhalten, dass ich den Antrag der Minderheit I in Bezug auf Absatz 1 zugunsten des Antrages der Minderheit II (Meyer Thérèse) zurückziehe. Allerdings bleibt unser Minderheitsantrag in Bezug auf Absatz 4 bestehen. Weshalb? In der Vereinbarung, der gemeinsamen Absichtserklärung, zwischen der Bundesverwaltung und den Bundespersonalverbänden wurde Ende Dezember 2003 unmissverständlich und schriftlich festgehalten, dass bei einem Primatwechsel der schrittweise Altersrücktritt ohne Leistungseinbusse weiterhin möglich sein soll. In dieser Vereinbarung steht noch ein weiterer bemerkenswerter Satz, nämlich die Feststellung, dass die Versicherungsleistungen dem Niveau führender Unternehmen und öffentlicher Verwaltungen zu entsprechen haben.
Sie haben es in der Eintretensdebatte auch nochmals von Bundesrat Merz zu hören bekommen: Der Bundesrat hat eine Vergleichsstudie in Auftrag gegeben. Herr Weyeneth, ich möchte Sie bitten, diese Vergleichsstudie zur Kenntnis zu nehmen; sie ist öffentlich zugänglich, auch für Sie. Wenn Sie diese Marktvergleichsstudie anschauen, dann sehen Sie, dass die Publica mit den Vorschlägen, wie sie der Bundesrat hier präsentiert, ins Hintertreffen bzw. in die Schlussränge gerät. Auch hier wird die gemeinsame Absichtserklärung gebrochen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, wie das in unserem Minderheitsantrag zu Absatz 4 von Artikel 32i formuliert ist, dass der Anspruch auf eine reglementarische Altersrente nach 40 Versicherungsjahren möglich ist. Was entscheidend ist: Wir wehren uns mit unserem Minderheitsantrag dagegen, dass die Umwandlungssätze versicherungsmathematisch festgelegt werden, dass also mit Renteneinbussen zu rechnen ist. Wir möchten, dass die Umwandlungssätze so festgelegt werden, dass vergleichbare Leistungen möglich sind.
In diesem Sinne ist unser Minderheitsantrag zu Absatz 1 zurückgezogen, bei Absatz 4 bleibt er stehen.