Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-06-08
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-08
Wortprotokoll
Der Sprecher der Minderheit I (Kaufmann) hat Ihnen dargelegt, wie sich die Situation im Zusammenhang mit diesen Prozentbeiträgen präsentiert. Nun wissen wir, dass das Gesetz über die berufliche Vorsorge im Grundsatz eine paritätische Finanzierung vorschreibt. Viele Bereiche der schweizerischen Wirtschaft kennen nach wie vor einen Verteilschlüssel mit 50 Prozent Arbeitnehmerinnen- bzw. Arbeitnehmerbeiträgen und 50 Prozent Arbeitgeberbeiträgen. Da stellt sich nun die Frage, ob der Bund als Arbeitgeber maximal 14, 13,5 oder eben 13 Prozent an die berufliche Vorsorge zu leisten hat. Frau Heim hat richtigerweise bemerkt, dass sich das Problem der Parität hier allenfalls verschärft.
Was heisst "Verschärfung der Parität" im Klartext? Auch wenn Sie die Minderheit I unterstützen, wird die Parität immer noch nicht erreicht, in dem Sinn, dass der Bund als Arbeitgeber nach wie vor mehr als 50 Prozent an die berufliche Vorsorge seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leistet; umso mehr, als der Bund mit Artikel 32j die Verpflichtung eingeht, bei Berufsinvalidität die IV-Renten allein - ohne Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbeiträge - auszurichten. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung der sozial-, gesellschafts- und finanzpolitischen Aspekte ist es sehr wohl vertretbar, gemäss Minderheit I einen Bundesbeitrag von maximal 13 Prozent der versicherbaren Lohnsumme zu stipulieren. Die Mehrheit der CVP-Fraktion unterstützt dementsprechend die Minderheit I (Kaufmann).