Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-06-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-12
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 7 Absatz 1 Litera b der Mehrheit, bei Artikel 7 Absatz 3 der Minderheit zu folgen und den Antrag de Buman abzulehnen.
Wir haben für das Anliegen aus Genf Verständnis. Wir haben Verständnis für föderalistische Anliegen. Hingegen erachten wir es als doch recht kurios, dass eine Aufteilung z. B. der Examen in Theorie und Praxis nach diesem Antrag möglich sein soll, dass das Examen irgendwann während des Praktikums stattfinden können soll. Wir sind der Auffassung, dass die Vorschrift, dass das Examen am Schluss des Praktikums stattfindet, doch eher der Logik und der besseren Ausbildung dient. Wir können nicht alles und jedes dem Föderalismus überlassen, sondern eine gewisse Grundnorm soll doch auf Bundesebene gelten.
Hingegen sind wir bei Artikel 7 Absatz 3 der Auffassung, dass hier der Abschluss föderalisiert werden soll. Die kantonale Zuständigkeit soll hier nicht beschnitten werden. Den Kantonen soll es überlassen werden, auch den Master-Abschluss zu verlangen, das heisst eine vollumfängliche universitäre Ausbildung. Das ist übrigens auch die Auffassung der Mehrheit der Kantone, wie sie im Vernehmlassungsverfahren geäussert wurde. Bis vor kurzem war das Lizenziat Voraussetzung für die Zulassung zum Anwaltspraktikum, und es ist nicht einzusehen, weshalb den Kantonen nun neu die Kompetenz benommen werden soll, zusätzlich den Master-Abschluss zu verlangen und ihre bisherige Praxis weiterzuführen. Schliesslich geht es ja nicht um ein eidgenössisches, sondern es geht um ein kantonales Anwaltspatent. Deshalb sind wir der Meinung, dass beim kantonalen Anwaltspatent der Föderalismus bewahrt werden soll.
Wir haben vorhin gehört, dass es unserem Kollegen de Buman um das Niveau der Anwaltsausbildung geht. Wenn wir seinem Antrag folgen würden, dann hätten wir andererseits die Befürchtung, dass dieses Niveau nicht mehr gewahrt werden kann, weil das Praktikum vor dem Studium absolviert werden könnte. Das erscheint uns doch wenig sinnvoll. Wir machen uns selbstverständlich auch Sorgen um das Niveau der Anwaltsausbildung. Wer tut dies nicht? Aber immerhin ist doch nur ein Minimum postuliert. Das einjährige Praktikum ist ja nur das Minimum. Die Kantone können eine längere Dauer im Sinne der Ausführungen von Herrn de Buman vorsehen.
Wir bitten Sie also, bei Artikel 7 Absatz 1 Litera b der Mehrheit zu folgen, bei Artikel 7 Absatz 3 der Minderheit, die übrigens nur durch den Stichentscheid des Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen zu einer solchen wurde, und schliesslich den Antrag de Buman abzulehnen.