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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-09-27

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29. Mai 1993 will sicherstellen, dass internationale Adoptionen zum Wohle des Kindes geschehen und dessen Grundrechte gewahrt werden. Es geht insbesondere auch darum, die Entführung von Kindern und den Handel mit Kindern zu verhindern.

Diesem Zweck dient ein institutionalisiertes System der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Es geht um eine Art Rechtshilfeabkommen. Umgesetzt wird dabei die Zusammenarbeit über zentrale Behörden in jedem einzelnen Staat. Das Abkommen sieht eine Aufgabenteilung zwischen dem Heimat- und dem Aufnahmestaat vor. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, die vertragskonformen Adoptionen anzuerkennen. Nicht geregelt wird im Übereinkommen die Frage, von wem und nach welchem Recht eine Adoption auszusprechen sei. Grundsätzlich hat der Heimatstaat den Vorrang, wenn er die Zuständigkeit beansprucht.

Für die Umsetzung des Übereinkommens schlägt uns der Bundesrat ein Gesetz vor. Dieses regelt namentlich die Zuständigkeiten und das Verfahren. Zudem werden Massnahmen zum Schutze des Kindes bei internationalen Adoptionen vorgesehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Kinder aus den Vertragsstaaten handelt oder nicht. Schliesslich schlägt der Bundesrat auch Anpassungen des Adoptionsrechtes im ZGB vor.

Die Kommission für Rechtsfragen schlägt Ihnen einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes mit den von ihr beantragten Änderungen und Ergänzungen vor. Auf diese werde ich bei den einzelnen Artikeln zu sprechen kommen.

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