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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-12

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-12

Wortprotokoll

Also das muss ich Ihnen sagen: Dieser zweistufige Bildungsgang mit Bachelor und Master stammt nicht von mir. Ob das gut ist oder schlecht, darüber spreche ich nicht mehr. Die Schweiz hat sich jetzt verpflichtet, diese Studiengänge anzuerkennen, und das ist jetzt so.

Der Bachelor ist ein Examen, aber er genügt nicht für das Anwaltspatent; dort muss es der Master sein. Sie haben Recht: Man hat auch darüber diskutiert, man ist auch damit in die Vernehmlassung gegangen, aber es sind die Mehrheit der Kantone und der Vernehmlasser, die meinen, für das Anwaltspatent sollte es der Master sein. Aber die Minderheit hier und der Antrag de Buman wollen nicht einmal für die Praxis den Bachelor zulassen! Der Bachelor ist doch auch ein rechtes Examen. Darum sollten Sie der Mehrheit zustimmen. Die andere Frage ist bei den vorhergehenden Absätzen entschieden worden.

Aber Sie haben Recht: Ich habe eigentlich gestaunt, dass kein Antrag gekommen ist, den Bachelor als genügend zuzulassen, aber wir haben die Vernehmlassung berücksichtigt.