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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-27

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Motivationen für eine Ratifikation der Haager Konvention durch die Schweiz beruhen zum einen auf der Überlegung, dass internationale Adoptionen in der Schweiz an Zahl und Bedeutung die nationalen Kindesannahmen bei weitem übertreffen. Die schweizerische Adoptionspolitik hat sich daher auch an den Gegebenheiten der internationalen Verhältnisse zu orientieren. Zum anderen lassen sich eine effiziente Zusammenarbeit und eine ebenso effiziente Eindämmung von Missbräuchen auf internationaler Ebene nur auf staatsvertraglichem Wege regeln. Tatsache ist, dass die schweizerischen Behörden heute nur über sehr beschränkte Möglichkeiten verfügen, um zu kontrollieren, ob die Bedingungen für die Aufnahme eines ausländischen Kindes in der Schweiz in dessen Heimatstaat korrekt waren. Gerade hier aber wird der neue Staatsvertrag Abhilfe schaffen können, da eine enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Herkunftsstaaten und jenen der Aufnahmestaaten vorgesehen ist. Mit den staatsvertraglichen Mechanismen lassen sich unsaubere Machenschaften nicht restlos unterbinden, diese werden aber zweifellos erheblich erschwert. Dadurch werden Adoptionen im Verhältnis zu Vertragsstaaten so nicht unbedingt einfacher und leichter, wohl aber sicherer und vertrauenswürdiger.

Bei der Umsetzung des Staatsvertrages in der Schweiz ist der Bundesrat insbesondere zwei Leitlinien gefolgt:

1. Es geht darum, effiziente Abläufe zu schaffen und dabei bestehende Verfahren, soweit sie sich bewährt haben, zu nutzen. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass ein Bundesgesetz die Verfahrensabläufe klarstellt und das notwendige [PAGE 1026] Zusammenspiel von multilateraler Konvention, nationalen Gesetzen - ZGB und IPRG also - und Verordnungen ordnet. Der Bundesrat will die Zuständigkeit für internationale Adoptionen auf kantonaler Ebene konzentrieren und damit straffen, die bestehenden Synergien aber gleichzeitig sinnvoll einsetzen. Insbesondere betrifft das auch die Position und den Aufgabenbereich der Adoptionsvermittlungsstellen, wo der Ständerat - im Sinne einer Klarstellung - eine Modifikation des bundesrätlichen Entwurfes beschlossen hat.

2. Es geht darum, keine unnötigen Unterschiede zu schaffen, je nachdem, woher das zu adoptierende Kind stammt. Auch nach einer Ratifikation des Haager Übereinkommens durch die Schweiz wird es weiterhin Fälle geben, in denen in der Schweiz Kinder aus Nichtvertragsstaaten adoptiert werden sollen. Da ist nicht einzusehen, weshalb das Kindeswohl - das allen Adoptionen zugrunde liegen muss - unterschiedlichen Parametern folgen soll, je nachdem, ob das Kind aus der Schweiz oder aus dem Ausland, aus einem Vertragsstaat der Haager Konvention oder aus einem Nichtvertragsstaat stammt. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen, zusätzlich zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrages, auch den Erlass eines Bundesgesetzes vorschlägt. So wird erreicht, dass zwischen den verschiedenen Adoptionskategorien keine allzu grossen Regelungsdivergenzen entstehen.

Im Zuge der Neuorientierung im schweizerischen Adoptionswesen soll auch das ZGB punktuell modifiziert werden. Es betrifft dies zwei Punkte: Die Behandlung internationaler Adoptionen soll künftig bei einer einzigen kantonalen Behörde konzentriert werden, und die heute zweijährige Probezeit soll auf ein Jahr verkürzt werden. Der Ständerat und Ihre Kommission sind dem bundesrätlichen Konzept gefolgt und haben das Gesamtpaket - also Ratifikation des Übereinkommens, Erlass eines Einführungsgesetzes und Modifikation des ZGB - einstimmig gutgeheissen.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.