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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-06-12

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-12

Wortprotokoll

Der Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols ist eine wichtige zivilisatorische und rechtsstaatliche Errungenschaft. Am staatlichen Gewaltmonopol ist festzuhalten. Der Bundesrat misst diesem Grundsatz auch grosses Gewicht bei, und darum muss auch die Bekämpfung der Gewalt beim Staat liegen. Allerdings kennt unsere Rechtsordnung nicht nur das staatliche Gewaltmonopol, sondern in Ausnahmefällen ein Recht des Individuums auf Selbstverteidigung. Dies ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch, namentlich unter dem Titel "Notwehr", verankert. Falls mit der zitierten Aussage zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass der Einzelne ein Recht auf Notwehr hat, ist dagegen nichts einzuwenden. Soweit der Staat seine Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit wahrnimmt, stellt eine solche Aussage kein Risiko für die innere Sicherheit dar.

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