Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-09-27
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-27
Wortprotokoll
Die Kommission schlägt Ihnen in Absatz 2 eine neue Litera f vor. Es geht um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die Tätigkeit von Vermittlungsstellen bei internationalen Adoptionen.
Die Kommission beantragt Ihnen, die Kompetenz für die Bewilligung von solchen Vermittlungsstellen dem Bund zu übertragen. Gleichzeitig soll der Bund auch die Aufgaben festlegen, die diesen Vermittlungsstellen übertragen werden können. Bereits die Expertenkommission für das neue Adoptionsrecht machte vor etwa dreissig Jahren diesen Vorschlag. Man hat dann aber den Kantonen die Kompetenzen belassen.
Es gilt zu unterstreichen, dass wir weiterhin eine dezentrale, duale Struktur haben werden, wenn es darum geht, die so genannte "enquête sociale" durchzuführen und im einzelnen Fall die Adoption auszusprechen. Bei der Bewilligungserteilung für Vermittlungsstellen soll aber die zentrale Behörde des Bundes zuständig sein. Es geht hier um internationale Adoptionen, und hier ist eben der Bund Ansprechpartner, es sind nicht die einzelnen Kantone. Die heutigen Vermittlungsstellen werden zwar in einem Kanton bewilligt, können dann aber aufgrund der Freizügigkeit Adoptionen in allen anderen Kantonen vermitteln.
Ein weiterer Grund für die Zentralisierung liegt darin, dass man den Vermittlungsstellen auch Aufgaben zuteilen kann, z. B. die Verhältnisse im Ausland, in einem bestimmten Land, genau zu prüfen.
Die Kommission schlägt Ihnen diese Änderung ohne Gegenstimme vor. Diese Änderung bewirkt ebenfalls eine Änderung von Artikel 269c ZGB. Der Bundesrat möchte es offenbar bei dieser Änderung des ZGB bewenden lassen. Die Kommission hat diese Frage eingehend diskutiert und ist zum Schluss gekommen, Ihnen vorzuschlagen, Artikel 2 Absatz 2 Litera f des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen so stehen zu lassen. Es gibt einen praktischen Grund, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen in diesem Gesetz bleiben sollen. Es geht nicht nur darum, dass "doppelt genäht" besser hält, sondern hier ist eben die Sedes Materiae für internationale Adoptionen. Es ist ein Service für den Bürger, wenn er nicht noch andere Gesetze konsultieren muss, sondern eben weiss, dass alles hier geregelt ist.
Nebst den praktischen Gründen gibt es auch materiellrechtliche Gründe, dass wir es hier regeln und nicht nur im ZGB. Nach der Revision von Artikel 269c ZGB regelt der Bund nur die Aufsicht über die Vermittlungsstellen. In Wirklichkeit hat er aber ein Monopol über die Bewilligung für diese Vermittlungsstellen. Das kommt in Artikel 269c nicht zum Ausdruck. Ein Weiteres kommt dazu: Gemäss dem Antrag der Kommission kann der Bund, anders als gemäss Artikel 269c, diesen Vermittlungsstellen auch Aufgaben übertragen.
Ich bitte Sie deshalb namens der einstimmigen Kommission, diesen Text so zu belassen.