Lexipedia

Jutzet Erwin · Nationalrat · 2006-06-13

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Dieser Gesetzentwurf geht zurück auf eine parlamentarische Initiative unseres früheren Kollegen und Präsidenten Claude Frey. Der Nationalrat hat dieser Initiative im September 2003 Folge gegeben, und zwar ohne Gegenstimme. Die Kommission für Rechtsfragen hat einen Entwurf ausgearbeitet und diesem mit 19 zu 0 Stimmen zugestimmt. Auch der Bundesrat ist für diese Gesetzesänderung. Es scheint hier also um eine unbestrittene Angelegenheit zu gehen.

Worum geht es? Es geht um das schweizerische Schiedsverfahren für den Fall, dass betreffend dieselben Parteien gleichzeitig ein ausländisches staatliches Verfahren rechtshängig ist. Hier kann es Kompetenzkonflikte geben. Diese Kompetenzkonflikte werden in Artikel 9 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht relativ vage und interpretationsbedürftig geregelt. Kein Problem gibt es, wenn das Schiedsgericht in der Schweiz zuerst angerufen worden ist. Dann wird die schweizerische Schiedsgerichtsbarkeit klar angewendet. Hingegen verhält es sich nicht so klar, wenn ein Fall zunächst an einem ausländischen staatlichen Gericht anhängig gemacht worden ist. Hier hat das Bundesgericht gezögert und in zwei Fällen, dem sogenannten Fomento- und dem sogenannten Condesa-Fall, gesagt, falls das ausländische Urteil in der Schweiz anerkannt werden könne, so müsse das schweizerische Schiedsgerichtsverfahren gleichsam sistiert werden, d. h., es würde ausgesetzt.

Problematisch ist hier, dass die ausländische Rechtsordnung massgebend sein soll. Wenn eine ausländische Rechtsordnung schiedsfeindlich ausgestaltet ist, z. B. indem nur wenige Rechtsgebiete schiedsfähig sind oder für die Schiedsvereinbarung übertriebene Formvorschriften gelten, dann kann sie von einer schiedsunwilligen Partei zum Nachteil des schweizerischen Schiedsverfahrens instrumentalisiert werden. Es kann nicht angehen, dass man eine Schiedsvereinbarung unterzeichnet und dann sagt, wenn es zum Streit kommt, wenn es darauf ankommt: Ah, ich möchte lieber nicht in der Schweiz, es ist ungünstig. Dann geht man irgendwie auf die Fidschi-Inseln oder nach Honduras, und damit kann man seine eigene Unterschrift gleichsam rückgängig machen. Das kann nicht der Sinn sein.

Deshalb und auch um den Schiedsplatz Schweiz - das ist eine wichtige Wirtschaftsbranche, vor allem in der Westschweiz - zu stärken, bitte ich Sie, dieser vorgesehenen Änderung zuzustimmen.