Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-06-13
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13
Wortprotokoll
Ich habe meine parlamentarische Initiative vor bald zwei Jahren eingereicht, kurz nachdem die 11. AHV-Revision vor dem Volk gescheitert war. Damals wurde die Ansammlung verschiedenster Anliegen bekämpft: Die Witwerrente, Korrekturen bei der Witwenrente, die Freibeträge für die Rentner sollten abgeschafft oder mindestens massiv gekürzt werden. Das Rentenalter war eine Frage. Es waren noch weitere Massnahmen innerhalb dieser 11. AHV-Revision vorgesehen, und dieses Sammelsurium von Anliegen ergab dann letztlich eine kumulierte Ablehnung dieser 11. AHV-Revision - leider, muss ich heute immer noch sagen, denn meines Erachtens war es eine wegweisende Revision für die Zukunft.
Wir haben uns damit abzufinden und haben gleichzeitig auch zur Kenntnis zu nehmen, dass damit keine Probleme gelöst sind. Die veränderten Bedingungen für das Umlageverfahren in der AHV durch die Demografie sind eine Tatsache, und die Finanzierung wird in wenigen Jahren nicht mehr gewährleistet sein; das lässt sich relativ leicht ausrechnen, weil die Leute, die Beiträge bezahlen - die jungen und die älteren, die "grossen" Jahrgänge vor allem -, ins Rentenalter kommen oder bereits im Rentenalter sind. Es ändert sich an der Beurteilung nichts.
Ich möchte die Sprecher der Kommission auch daran erinnern, dass am gleichen Abstimmungswochenende die Bevölkerung eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV abgelehnt hat. Das wird immer unter den Tisch gewischt und schnell vergessen. Auch das kann als Auftrag angesehen werden, dass man eben Leistungskorrekturen ins Auge fasst oder mindestens nicht ganz ausschliesst. Meines Erachtens gilt es eben auch hier, Korrekturen einzuleiten, und das Rentenalter 65/65 für Frau und Mann als Ausgangslage für weitere Entwicklungsschritte in der AHV ist meines Erachtens angesagt. Wenn Sie hier die Vox-Analyse richtig lesen, stellen Sie fest, dass diese spezielle Frage des Rentenalters heute in der Bevölkerung mehrheitsfähig ist. Es wäre ein erster Schritt, ein transparentes Vorgehen, das nachvollziehbar ist und eine Weiterentwicklung unserer AHV möglich macht; dies auf einem Niveau des gleichen Rentenalters, welches diese unseligen Diskussionen des Geschlechterkampfs in der Rentenberechtigung beseitigt. Das wäre meines Erachtens dringend notwendig.
Der Bundesrat hat in der Zwischenzeit - die Kommissionssprecher haben es gesagt - dem Parlament eine Botschaft in zwei Teilen zukommen lassen. In einem ersten Teil wird an sich genau diese Frage, die ich hier mit meiner parlamentarischen Initiative aufwerfe, angesprochen; es wird vorgeschlagen, dass das Rentenalter angepasst wird. Ich habe übrigens mit meiner parlamentarischen Initiative auch beantragt, dass die abgefederte Vorbezugsmöglichkeit für Frauen - wie sie heute im Rahmen der Erhöhung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre besteht - weitergeführt werden soll. Es ist also nicht allein eine Anpassung des Rentenalters, sondern es hat noch einen weiteren Teil. Aber der Bundesrat hat in der Zwischenzeit mein Anliegen in einem ersten Teil aufgenommen. Die grundsätzlichen Überlegungen, die meiner parlamentarischen Initiative zugrunde liegen, entsprechen eigentlich dem Vorschlag des Bundesrates.
Die Kommission hat interessanterweise beschlossen, auf den bundesrätlichen Entwurf einzutreten, während sie meine Überlegungen damals noch knapp mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt hat. Die Sache ist aus meiner Sicht auf dem richtigen Weg. Wir haben beschlossen, diese Probleme, die in der AHV anstehen, in der Kommission so, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, zu beraten.
Das veranlasst mich, meine parlamentarische Initiative zurückzuziehen und Sie zu bitten, vor allem die in einem ersten Schritt vorgesehene Revision, wie sie der Bundesrat [PAGE 917] vorschlägt, ernst zu nehmen und zu verfolgen, sodass das gleiche Rentenalter für Frau und Mann gelegentlich einmal eine Tatsache wird.