Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · 2006-06-13
Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die Mehrheit der WAK spricht sich aus folgenden Gründen gegen die parlamentarische Initiative Vanek aus: Der Initiant fordert die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, weil er der Meinung ist, dass die Fälle von Lohndumping laufend zunehmen und die flankierenden Massnahmen, die das Parlament zur Personenfreizügigkeit beschlossen hat, nicht genügen würden. Wir sind uns auf der einen Seite sicher alle einig, dass Lohn- und Sozialdumping entschieden zu bekämpfen sind. Auf der anderen Seite ist vor vermeintlich gutgemeinten, aber weit überzogenen Forderungen wie dieser zu warnen, gerade auch im Interesse der Wirtschaft, im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen im Besonderen.
Im Rahmen der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind sehr weit gehende Massnahmen zur Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung erlassen worden, was damals aufseiten der Unternehmen nicht überall auf Zustimmung stiess. Weitere Erleichterungen sind deshalb abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit ist ohnehin der Ansicht, dass es das eigentliche Ziel dieser parlamentarischen Initiative ist, unter dem Deckmantel der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen verschiedene alte gewerkschaftliche Anliegen wiederaufzunehmen, welche in diesem Parlament schon mehrmals eine Niederlage erlitten haben.
Es geht einmal mehr darum, den unternehmerischen Spielraum nicht unnötigerweise einzuschränken, was zu guter Letzt nämlich für alle Parteien negative Auswirkungen mit sich bringen würde. So würde z. B. der Vorschlag, [PAGE 922] Gesamtarbeitsverträge künftig auf alleinigen Antrag der Gewerkschaften für allgemein verbindlich erklären zu können, die in der Schweiz seit Jahrzehnten gewachsene und bewährte Sozialpartnerschaft aushebeln. Dies wären dann wirklich französische Verhältnisse. Nun müssen Sie aber wissen, dass uns viele Nachbarländer, auch Frankreich, genau um unser eigenes Modell beneiden, welches über Jahrzehnte hinweg stabile wirtschaftliche Verhältnisse gebracht hat und mit welchem wir den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite nie aus den Augen verloren haben. Nicht umsonst hat die Schweiz weltweit die wenigsten Streiktage aufzuweisen.
Weiter will die parlamentarische Initiative die Allgemeinverbindlichkeit nicht mehr an die Voraussetzung - das ist eine wichtige Voraussetzung - "wiederholt in missbräuchlicher Weise" binden, sondern die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung bereits bei einer einfachen Lohnunterschreitung ermöglichen. Die bisherige Regelung stellt nach Ansicht der Kommissionsmehrheit aber einen ausreichenden Schutzmechanismus dar und ist zudem ein von den Sozialpartnern akzeptierter Kompromiss, der heute nicht schon wieder infrage gestellt werden darf.
Die Initiative verlangt weiter, im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) sei die Möglichkeit einzuführen, für einen bestimmten Ort, eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Beruf einen Mindestlohn festzusetzen. Auch hier muss gesagt werden, dass die Festsetzung von Branchenlöhnen über das Ziel hinausschiesst und wirtschaftsfeindlich ist. Die in den bereits zitierten flankierenden Massnahmen vorgesehenen Möglichkeiten, bei wiederholter und missbräuchlicher Lohnunterschreitung Gegenmassnahmen einzuleiten, sind ausreichend.
Schliesslich will der Initiant durch die Änderung des Aveg das Quorum der Arbeitnehmenden, die von den am GAV beteiligten Arbeitgebenden beschäftigt werden, von bisher 50 Prozent auf 30 Prozent senken. Auch dieses Anliegen kann nicht unterstützt werden. Denn im Rahmen der flankierenden Massnahmen II hat das Parlament das Arbeitgeberquorum aufgehoben und gleichzeitig für den Erhalt einer gewissen Repräsentativität das Quorum der bei den beteiligten Arbeitgebenden beschäftigten Arbeitnehmenden auf 50 Prozent angehoben. Es ist sinnvoll, diese eben erst beschlossene Regelung weiterhin anzuwenden, da so gewährleistet werden kann, dass eine ausreichende Mehrheit hinter einer allfälligen Allgemeinverbindlichkeit steht.
Das Schweizervolk hat anlässlich der Abstimmung über die erweiterte Personenfreizügigkeit vom 25. September des letzten Jahres gleichzeitig für eine Verbesserung der flankierenden Massnahmen gestimmt, damit Billiglöhne und missbräuchliche Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpft werden können. Mittlerweile sind in der ganzen Schweiz Inspektoren im Einsatz, welche die Einhaltung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrollieren und diesen zur Geltung verhelfen.
Die Mehrheit der Kommission hält an den bestehenden Regelungen fest, da sie einen ausreichenden Schutz vor den möglichen negativen Folgen der Einführung der Personenfreizügigkeit gewährleisten. Zusätzliche Massnahmen, wie sie der Initiant fordert, stehen in keinem Verhältnis zu den vom Initianten beschworenen Gefahren.
Zu guter Letzt spricht sich die Mehrheit unserer Kommission auch gegen einen erweiterten Schutz von Gewerkschaftsmitgliedern und Arbeitnehmendenvertretern aus. Das geltende Recht, insbesondere bei missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung in der Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen einzuklagen, hat eine ausreichende abschreckende Wirkung. Die Kommissionsmehrheit meint daher, dass unsere Gesetzgebung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Sanktionen und Arbeitsmarktflexibilität darstellt. Die vorgeschlagenen Änderungen würden die heutige Regelung massiv verschlechtern.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Vanek keine Folge zu geben.