Lexipedia

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2006-06-13

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Unser Thema könnte aktueller nicht sein. Die häusliche Gewalt ist in den letzten Monaten für viele sichtbar geworden und hat zu einer schrecklichen Wahrheit geführt. Wir sind alle mehr und mehr sensibilisiert. Häusliche Gewalt hat an verschiedenen Orten ihre Opfer gefordert. Es sind nicht nur Berühmtheiten wie Corinne Rey-Bellet, die von ihrem Mann getötet wurde, weil er den Konflikt, die Trennung, die Verunsicherung in seiner Lebensplanung nicht mehr ertrug. Es sind viele weitere Familientötungen, die uns aufwühlen, die letzte am vergangenen Sonntag, wo zwei Kinder Opfer eines Vaters wurden, der aus Wut und Angst gewalttätig wurde. Die Betroffenheit ist in der Bevölkerung immer wieder gross. Man zündet Kerzen an und legt Blumen hin. Aber man muss mehr tun gegen diese Dramen, die in erschreckend hohem Masse im noch immer versteckten, privaten, häuslichen Raum geschehen.

Wir haben am 15. Dezember 2005 nach langer, sorgfältiger Arbeit dem "Gewaltschutzgesetz" zugestimmt, das nun jene schützt, die bedroht sind, und jene bestrafen will, die bedrohen. Der Rat hat damit ein deutliches Zeichen gesetzt, dass häusliche Gewalt nicht mehr eine private Geschichte ist, sondern dass sich der Staat, die Gerichtsbehörden und die Polizei damit beschäftigen müssen. Mussten früher die bedrohten Frauen sich und ihre Kinder klammheimlich ins Frauenhaus retten, haben heute die Behörden sehr viel mehr Möglichkeiten einzuschreiten. Sie können zum Beispiel die verletzende Person aus der gemeinsamen Wohnung ausweisen und ihr für eine bestimmte Zeit die Rückkehr verbieten. Opfer können heute wirksamer geschützt werden. Allerdings müssen diese auch den Mut aufbringen können, sich zu melden, zu denunzieren, zu sagen, dass sie Opfer von häuslicher Gewalt sind. Das fällt heute noch vielen Frauen sehr schwer. Sie haben immer das Gefühl, sie könnten diese Abwärtsspirale der Gewalt, diese dramatische Eskalation eines Konfliktes, selber stoppen - ein Trugschluss, wie viele Familientötungen und viele Gewaltschilderungen in Frauenhäusern und Opferberatungsstellen zeigen.

Nun haben wir eine Differenz zum Ständerat, die sehr wesentlich ist. Der Ständerat lehnt es ab, die Kantone zu verpflichten, Beratungsstellen zu bezeichnen, an die sich verletzende und verletzte Personen wenden können. Die Meinung ist, dass sich das nationale Parlament nicht in die Autonomie der Kantone einmischen soll.

Es müssen keine Stellen und keine Institutionen neu geschaffen werden. Das ist ganz wichtig, und ich bin hier auch von der CVP-Fraktion enttäuscht, die sich nun von dem abwendet, was sie vorher mitgetragen hat, sie hat nämlich Artikel 28b Absatz 5 am 15. Dezember 2005 zugestimmt. Die Kantone sollen einfach sagen können, wohin sich Täter und Opfer wenden sollen. Damit sind auch nicht zusätzliche Kosten verbunden. Es ist wichtig, zu wissen, dass die Kosten für die Gesellschaft sinken, wenn Opfer geschützt und Täter beraten werden. Eine ganz wichtige Bedingung dafür ist, dass solche Beratungsstellen bestehen.

Opfer, in der Regel Frauen, können sich an die Frauenhäuser wenden. Täter, zu rund 90 Prozent Männer, haben weder die Gewohnheit noch den Mut, sich Hilfe zu holen. Das verbieten ihnen oft ihre Erziehung und ein falscher Stolz, Unwissenheit und die Unfähigkeit, eigene Defizite anzuerkennen. Aber auch Täter haben das Recht auf Hilfe, und der Staat und die Kantone haben die Pflicht, diesen Personen zu helfen, sie zu unterstützen, ihnen zu zeigen, dass es Alternativen zum Zuschlagen gibt. Täter sind auch verpflichtet, sich helfen zu lassen. Man kann nicht einfach sagen, das sei privat, ob sich Täter beraten lassen. Daher müssen die Kantone eben auch handeln. Es gibt diese Stellen zum Teil schon. Wenn man im Internet nachschaut, sieht man, dass auch für Männer viele Gewaltberatungsstellen bestehen. Aber die Täter müssen dies wissen, sie müssen den Zugang haben. Beratung, auch Zuwendung, Unterstützung, Sensibilisierung sind oft Rettungsanker für Personen, die sich in dieser Gewaltspirale befinden, wo nur geschlagen, verletzt und getötet wird. Es ist eine politische Frage, ob wir den Kantonen nahe legen, solche Beratungsstellen zu bezeichnen. Das kann Leben retten. [PAGE 900]

Sie haben der sehr offenen Formulierung in Artikel 28b Absatz 5 am 15. Dezember 2005 zugestimmt. Ich bitte Sie inständig, auch diesmal wieder diesem Absatz 5 zuzustimmen und die Minderheit Garbani zu unterstützen.