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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-09-27

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-27

Wortprotokoll

Die Kommission hat hier eine Präzisierung angebracht. Es geht um Massnahmen, die bei einer Aufnahme ohne Bewilligung zu treffen sind. Konkret: Ein Ehepaar holt ohne Bewilligung ein Kind vom Ausland zur Adoption in die Schweiz. Diese Eltern sollen nicht besser gestellt werden als jene, welche den vielleicht mühsamen offiziellen Weg über Vermittlungsstellen und über die Behörden des Heimat- und Aufenthaltsstaates über sich ergehen lassen bzw. sich da durchringen.

Immerhin soll nicht der Gedanke des Sanktionierens dieses illegalen Tuns im Vordergrund stehen, sondern das Kindeswohl. Dieses kann es aber erfordern, dass solche Kinder den "Pflegeeltern" nicht weggenommen werden, um fremdplatziert zu werden. Der bundesrätliche Entwurf sah diese Möglichkeit implizit auch vor. Die Kommission möchte diesen Fall aber im Gesetz klar präzisieren, um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen. Wichtig ist dabei die Präzisierung "bis eine Lösung gefunden wird", d. h., dass es sich grundsätzlich um ein vorübergehendes Verbleiben bei den "Pflegeeltern" handeln soll. Es gilt also weiterhin, dass sich das Schaffen eines Fait accompli nicht lohnen soll.