Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2006-06-13
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion stimmt mehrheitlich für den Antrag der Minderheit Baumann.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen hat beschlossen, dass nicht im Register eingetragenen Anwältinnen und Anwälten die Berufsbezeichnung zu verwehren ist. Eine Verwehrung dieses Titels führt aber zu einer völlig ungerechtfertigten Wettbewerbsbenachteiligung von Unternehmensanwälten, die sich für ihre Tätigkeit für das Unternehmen gar nicht registrieren lassen dürfen, dies gemäss einem Bundesgerichtsentscheid. Es gibt überhaupt keinen plausiblen Grund für dieses Verbot; im Gegenteil, verfügen doch solche Anwälte aufgrund ihrer spezifischen Tätigkeit oft über ein besseres Fachwissen als die freiberuflichen Anwälte. Es kommt hinzu, dass Unternehmensanwälte auch gegenüber den Anwältinnen und Anwälten aus den Mitgliedstaaten der EU oder Efta benachteiligt würden, weil deren Anwältinnen und Anwälte die Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates uneingeschränkt verwenden dürfen. Das wäre also ein krasser Nachteil unserer Unternehmensanwälte auch in dieser Beziehung.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie also, bei Artikel 11 Absatz 3 dem Antrag der Minderheit Baumann zu folgen.