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Imfeld Adriano · Nationalrat · 2006-06-15

Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-15

Wortprotokoll

Die Motion des Ständerates verlangt die Verbesserung der Situation von militärdienstleistenden Lehr- und Schulabgängern. Die Motion wurde von der SiK des Ständerates am 18. Mai 2005 eingereicht, weil die Frage der Lehr- und Schulabgänger, die nach abgeschlossener Ausbildung wegen des bevorstehenden Militärdienstes keine Arbeit finden und deshalb nicht in den Genuss der Leistungen der Arbeitslosenversicherung kommen, die Räte seit über zehn Jahren beschäftigt, ohne dass eine konkrete Lösung gefunden werden konnte. Mit seiner Stellungnahme vom 23. September 2005 beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Er befürchtet insbesondere einen Systembruch bei den Wartetagen sowie bei der Festlegung der Entschädigungshöhe in der Arbeitslosenversicherung. Der Ständerat hat am 27. September 2005 mit 23 zu 1 Stimmen beschlossen, die Motion entgegen dem bundesrätlichen Antrag anzunehmen und unserem Rat zur Behandlung zu überweisen.

Ihre vorberatende Kommission ist mit dem Ständerat der Meinung, dass die heutige Situation der pro Jahr etwa 300 davon betroffenen Jungbürger echte finanzielle Probleme bringt. Sehr häufig handelt es sich dabei um junge Leute, die auf eigenen Füssen stehen und nicht mehr in ihre Familien eingebunden sind. Schlimm ist dabei, dass junge Bürger, die einen Dienst für den Staat leisten, schlechter gestellt sind als jene, die, aus welchen Gründen auch immer, von dieser Dienstleistung befreit sind.

Die Kommission durfte im Rahmen ihrer Beratungen erfahren, dass das Seco im Herbst 2005 zusammen mit dem VBS eine neue Weisung zur Regelung des Motionsanliegens herausgegeben hat. Diese Weisung hält insbesondere fest, dass in den Fällen, in denen eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, von einem Arbeitgeber angestellt zu werden, die Vermittlungsfähigkeit auch dann bejaht werden kann, wenn die Verfügbarkeitsdauer unter den gesetzlich [PAGE 948] vorgesehenen drei Monaten liegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Dienstleistungspflichtige bereit ist, Temporärarbeit zu leisten oder Tätigkeiten ausserhalb seines gelernten Berufes auszuüben.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass das Ziel der Motion mit dem Inkrafttreten der Weisung des Seco erfüllt ist. Diese sieht vor, dass Rekruten als vermittlungsfähig gelten und Arbeitslosenentschädigung beziehen können, sofern sie sich vor Ende Juli bei den Arbeitslosenkassen anmelden. Nach der Meinung der Kommissionsmehrheit sollte diese Massnahme ausreichen, umso mehr, als sich das VBS dafür eingesetzt hat, dass die diesbezügliche Information an den Rekrutentagen verbessert wird.

Die Kommissionsminderheit ist dagegen der Ansicht, dass diese Massnahme des Seco nicht genügt. Sie zweifelt insbesondere daran, dass der Dienstpflichtige sein Gesuch weit im Voraus einreicht. Häufig zeige es sich nämlich, dass sich die Frage einer allfälligen Anstellung sehr kurzfristig stelle und dann der vom Seco aufgezeigte Weg nicht mehr beschritten werden könne.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, die Motion des Ständerates abzulehnen und sich mit der Änderung der Weisung des Seco zufrieden zu geben.